Die Abfallentsorgung wird durch die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH im Auftrag der Stadt Köln durchgeführt.Für die Zuteilung und Aufstellung der Abfallbehälter sowie die Entleerung der Behälter ist die AWB zuständig. Fragen oder Beschwerden hierzu sind daher unmittelbar an die AWB zu richten. Wir setzen die zu zahlenden Gebühren fest und sind Ihr Ansprechpartner zu allen Fragen rund um den Gebührenbescheid.
Grundlagen für die Gebührenberechnung
Die Höhe der zu entrichtenden Abfallgebühren hängt ab von
- der Größe und Anzahl der Behälter
- der Häufigkeit der vorgesehenen Entleerungen
- der Art des Abfalls (Restmüll oder Biomüll)
- der Art der Entleerung (Vollservice oder Teilservice)
Aufstellung oder Abholung von Abfallbehältern
Benötigen Sie einen Abfallbehälter oder möchten einen Behälter abholen lassen, muß dieses schriftlich bei der AWB beantragt werden:
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
Maarweg 271
50825 Köln
Wir erhalten von der AWB eine Mitteilung über die Aufstellung oder Abholung von Abfallbehältern und erteilen Ihnen dann einen entsprechenden Bescheid.
Rechtsgrundlagen
Abfallgebührensatzung, Abgabenordnung, Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
Rechtsmittel
Ab dem 1. Januar 2016 wurde im Abgabenrecht das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt. Gegen den Gebührenbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Bitte erheben Sie den Widerspruch schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form. Bei einem Widerspruch in elektronischer Form ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen oder mittels De-Mail mit der Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die Stadt Köln zu übermitteln.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind insbesondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Hierzu wird auf das Impressum unter "Rechtliche Hinweise" unter der Kategorie "So erreichen Sie uns online", "Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation mit der Stadt Köln" verwiesen.
Auch wenn Sie Widerspruch erheben, bleibt der Bescheid wirksam und die Einziehung der angeforderten Gebühren wird nicht aufgehalten. Die festgesetzten Gebühren müssen Sie daher auf jeden Fall zu den Fälligkeitsterminen bezahlen. Wenn Ihr Widerspruch Erfolg hatte, erstatten oder verrechnen wir die zu viel gezahlten Gebühren.
Die Satzungen
Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie direkt über das
Servicetelefon 0221 / 9222224 der AWB
oder auch auf den dortigen Internetseiten (siehe Kontakt).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
-
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)