Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und der Kennzeichnung
Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜV) in der jeweils geltenden Fassung. Hinweis: Der Antrag kann nur für Jäger mit Wohnsitz in Köln bearbeitet werden. Die Gebühr für die Ausstellung der Genehmigung beträgt 40€.
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