A. Alle Beherbergungsentgelte einschließlich Umsatzsteuer hierauf, außer den unter B und C genannten Fällen
A. Vom genannten Betrag sind folgende Unterkunftskosten von der Kulturförderabgabe ausgenommen: Grundbedarf zum Wohnen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten Menschen (Merkzeichen B), genehmigte Schülerreisen
B. Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Essenspauschalen. 7 Euro für Frühstück und je 10 Euro für Mittag- und Abendessen je Gast.
B. Vom genannten Betrag sind folgende Unterkunftskosten von der Kulturförderabgabe ausgenommen: Grundbedarf zum Wohnen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten Menschen (Merkzeichen B), genehmigte Schülerreisen