Anmeldezeitraum

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Zeitraum*

Korrektur Steueranmeldung?

Hinweis: Die Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) Anmeldung (Steueranmeldung) erfolgt gemäß § 7 Absatz 1 a) der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung.

Datenschutzerklärung

Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten*

Basisangaben
Basisangaben

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Hinweis: Sie müssen auf dieser Seite Daten nur ändern oder ergänzen, soweit diese von dem zuvor erfassten Anmeldezeitraum abweichen.

Name und Anschrift des Abgabenentrichtungspflichtigen (Betreiberin oder Betreiber des Beherbergungsbetriebes):

Ich melde mich an als

Name und Anschrift des Beherbergungsbetriebes, für den die Anmeldung abgegeben wird:

Anmeldezeitraum Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

In dieser Steueranmeldung ist die Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) vom Abgabenentrichtungspflichtigen selbst zu berechnen. Die Steueranmeldung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres einzureichen.

Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Möglichkeit der Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Umsatzsteuer, aber ohne die Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe).


A. Abgabenpflichtige Beherbergungsleistungen

Hinweis: Bitte füllen Sie mindestens eine der drei Möglichkeiten A, B, C aus!

abzüglich

ergibt Bemessungsgrundlage in vollen Euro


B. Nur bei Pauschalpreisen
(sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Beherbergungsentgelt und Entgelt für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist)

abzüglich

ergibt Bemessungsgrundlage in vollen Euro


C. Nur bei Kreuzfahrtschiffen
(sofern die Aufteilung einer Gesamtrechnung in Beherbergungsentgelt und Entgelt für sonstige Dienstleistungen ausnahmsweise nicht möglich ist) Der Pauschalpreis für die gesamte Kreuzfahrt beträgt 100 Euro je Gast und Übernachtung.

mal 100 Euro ergibt die Bemessungsgrundlage in vollen Euro


x Abgabensatz 5 vom Hundert (5%) =

Basisangaben Fälligkeit/Rechtsbehelfsbelehrung
Fälligkeit/Rechtsbehelfsbelehrung

Fälligkeit der Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) und Zahlungsaufforderung

Die Übernachtungssteuer (Kulturförderabgabe) ist am 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (Anmeldezeitraum) fällig und an die Stadtkasse Köln unter Angabe der IBAN DE63 3705 0198 0093 2229 74 und BIC COLSDE33XXX zu entrichten. Hierbei ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die mit dieser Steueranmeldung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung (Erklärung) Widerspruch bei der Stadt Köln, in Köln, eingelegt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung

Unabhängig von der Einlegung eines Widerspruches sind die festgesetzten Steuern zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Hinweise

Die Abgabe dieser Steueranmeldung gegenüber der Stadt Köln steht einer Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Sinne der §§ 164,168 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 12 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen KAG NW) gleich.
Bitte beachten Sie, dass insoweit kein gesonderter Steuerbescheid und keine weitere Zahlungsaufforderung erteilt werden. Sollten Sie nach Einreichen der Steueranmeldung einen Änderungsantrag stellen, besteht nach § 164 Absatz 2AO die Möglichkeit, die bisherige Steuerfestsetzung zu ändern.
Der Widerspruch gegen die mit dieser Steueranmeldung bewirkte Steuerfestsetzung befreit nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht von der Zahlungspflicht.

Gesonderte Erklärung*

Bemessungsgrundlage
Hilfe

Hilfe beim Ausfüllen

Das Online-Formular ist in mehrere Schritte unterteilt. Bewegen Sie sich bitte mit den einzelnen Reitern oben im Formular oder den Links unterhalb des Formulars von Schritt zu Schritt. Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen Sie ausfüllen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Pflichtfelder. Wenn Sie die für die Bearbeitung benötigten Felder nicht oder fehlerhaft ausfüllen, erhalten Sie einen Warnhinweis und das Formular kann nicht verschickt werden. Zur Korrektur verwenden Sie bitte nicht die Zurückschaltfläche des Browsers, sondern klicken Sie auf den entsprechenden Reiter oder die angezeigten Korrekturhinweise.

Daten werden verschlüsselt

Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.

Hinweise zu SPAM

Sicher erhalten auch Sie viele so genannte SPAM-Mails. Schützen Sie Ihr E-Mail-Postfach vor diesen unerwünschten Werbemails? Es ist leider schon häufiger vorgekommen, dass auch Mails der Stadt Köln von solchen Filtern für SPAMs gehalten und im schlimmsten Fall auch vernichtet wurden. Wenn Sie uns per Mail zum Beispiel eine Frage gestellt haben, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Schutzprogramm unsere Antworten oder Nachfragen nicht als SPAM deuten kann und gar löscht. Besonderer Hinweis für Nutzerinnen und Nutzer von web.de und gmx. Diese E-Mail-Provider bieten einen SPAM -Filter an, bei dem alle Mails von unbekannten, das heißt, nicht im Adressbuch verzeichneten Kontakten in einen anderen Ordner als den Posteingang verschoben werden. Bitte kontrollieren Sie diese Verzeichnisse regelmäßig, wenn Sie Mails von uns erwarten. Nutzen Sie zum Abrufen der Mails ein besonderes E-Mail-Programm, wie Outlook oder Netscape Messenger, dann kontrollieren Sie bitte dennoch die Mails auf dem Server des Providers.