Sie benötigen eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis? Falls es sich um ein Baulasten-Negativattest handelt, also keine Baulast eingetragen ist, können Sie Ihre gewünschte Baulastenauskunft hier automatisiert erstellen lassen. Wenn jedoch eine Baulast auf dem angegebenen Flurstück besteht, erscheint ein entsprechender Hinweis. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit uns auf, damit wir ein analog bearbeitetes, gebührenpflichtiges Baulasten-Positivattest für Sie erstellen können.

Kontaktdaten

Für die Auskunftserteilung aus dem Baulastenverzeichnis müssen Sie gemäß Landesbauordnung NRW ein berechtigtes Interesse darlegen.

Die Baulastenauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln gebührenpflichtig. Für die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht, wird eine Gebühr von 15 Euro pro Grundstück erhoben. Diese müssen Sie zum Abschluss der Bestellung sofort per elektronischem Bezahlverfahren begleichen.

Das Negativattest wird danach automatisch generiert und Ihnen als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Es ist auch ohne Unterschrift gültig und dem manuell erstellten Baulasten-Attest mit Unterschrift der Fachdienststelle in seiner rechtlichen Wirkung gleichgestellt.

Hinweise zur Bedienung

Bitte füllen Sie die Eingabemasken in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Unter Flurstücksangabe können Sie pro Anmeldevorgang bis zu fünf Flurstücke einer Gemarkung/Flur auswählen, von denen Sie das Baulastenattest erhalten möchten. In der Vorschau können Sie anschließend Ihre Angaben überprüfen.

Bitte lassen Sie das Browser-Fenster geöffnet, bis der elektronische Bezahlvorgang abgeschlossen ist. Nach erfolgreicher Bezahlung erhalten Sie sofort das gewünschte Baulasten-Negativattest zum Herunterladen.

Falls Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen zu dem Verfahren Baulasten Online haben oder trotz erfolgter Zahlung kein Negativattest erhalten haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

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Mein berechtigtes Interesse an der Baulastauskunft ergibt sich wie folgt:

Adresse Flurstückangabe
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Auf dem von Ihnen angefragten Grundstück ist eine Baulast eingetragen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Auskunftsersuchen an die zuständige Fachdienststelle:

Stadt Köln
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
234/3 – Plankammer
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

oder per E-Mail an:

23-ortsbaurecht@stadt-koeln.de

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Das von Ihnen angefragte Grundstück liegt in einem Umlegungsverfahren gem. § 45 ff Baugesetzbuch (BauGB). Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Auskunftsersuchen an die zuständige Fachdienststelle:

Stadt Köln
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
234/3 – Plankammer
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

oder per E-Mail an:

23-ortsbaurecht@stadt-koeln.de

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