An- und Abmeldung

Die Anmeldung und Abmeldung von Warenspielgeräten, Unterhaltungsgeräten sowie Spieleinrichtungen ähnlicher Art erfolgt gemäß § 2 Nummer 1 der Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung (VStS).

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