An- und Abmeldung
Die Anmeldung und Abmeldung von Warenspielgeräten, Unterhaltungsgeräten sowie Spieleinrichtungen ähnlicher Art erfolgt gemäß § 2 Nummer 1 der Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung (VStS).