Anmeldung

Die Anmeldung von Warenspielgeräten, Unterhaltungsgeräten sowie Spieleinrichtungen ähnlicher Art erfolgt gemäß § 2 Nummer 2 der Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit im Gebiet der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung (VStS).

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Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der gegen Entgelt genutzten Geräte pro Tag der Aufstellung. Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!

Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Bescheid. In Kenntnis der Strafbarkeit unwahrer Angaben in einem Steuerveranlagungsverfahren erkläre ich hiermit, dass ich die Angaben in dieser Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.

Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Bescheid. In Kenntnis der Strafbarkeit unwahrer Angaben in einem Steuerveranlagungsverfahren erkläre ich hiermit, dass ich die Angaben in dieser Steuererklärung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.*
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Hilfe beim Ausfüllen

Unser Online-Formular ist in mehrere Schritte unterteilt. Bewegen Sie sich über die einzelnen Reitern oben oder mithilfe der Buttons unten links und rechts von Schritt zu Schritt. Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder müssen Sie ausfüllen. Hierbei handelt es sich um sogenannte Pflichtfelder. Wenn Sie für die Bearbeitung benötigte Felder nicht oder fehlerhaft ausfüllen, erhalten Sie einen Warnhinweis und das Formular kann nicht verschickt werden. Zur Korrektur klicken Sie bitte auf den Warnhinweis oder den entsprechenden Reiter. Verwenden Sie bitte nicht die Zurück-Schaltfläche des Browsers.

Verschlüsselung

Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.

Hinweise zu SPAM

Es ist leider schon häufiger vorgekommen, dass E-Mails der Stadt Köln von E-Mail-Filtern für Spam gehalten und im schlimmsten Fall gelöscht wurden. Achten Sie daher bitte darauf, dass Ihr Schutzprogramm unsere E-Mails an Sie nicht als Spam deutet und überprüfen Sie ihren Spam-Ordner, wenn Sie E-Mails von uns erwarten. Wenn Sie zum Abrufen Ihrer E-Mails ein Programm wie Outlook nutzen, empfehlen wir, Ihre E-Mails auch auf der Internetseite Ihres E-Mail-Anbieters zu kontrollieren.

Datenschutzerklärung

Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für Anmeldung von Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit auf Kirmessen, Jahrmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.

Information zur Verwendung Ihrer Daten

Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Dies geschieht auf der Grundlage der DSGVO. Zum Verarbeiten gehören unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten (Artikel 4 Nummer 2 DSGVO).

Zur Erfüllung unserer Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer und der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 3 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zulässig, wenn sie zur Erfüllung der dem Steueramt obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurde, erforderlich ist. Aufgabe des Steueramtes der Stadt Köln ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung von Hundesteuer, Kulturförderabgabe, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuern sowie zugehöriger Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschläge, Zinsen) für die Stadt Köln.

Wir verarbeiten Ihre Daten daher zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung. Dazu gehört, dass wir die von Ihnen mitgeteilten, die von uns festgestellten oder die durch Dritte (zum Beispiel mittels anonymer Anzeigen, Erfüllung einer Mitwirkungspflicht) mitgeteilten Informationen hinsichtlich einer persönlichen und sachlichen Steuerpflicht prüfen, gegebenenfalls übernehmen und für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen verwenden.

Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Köln sowie andere Behörden (zum Beispiel Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungsansprüche.

Die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadt Köln oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte) weitergegeben.

Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung beziehungsweise Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben.

Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch das Steueramt der Stadt Köln zu anderen als zum Zweck der Hundesteuer, der Kulturförderabgabe, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies geschieht zum Beispiel zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Ihre personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§ 17 DSG NRW). Nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 12 Absatz 1) ist eine Weitergabe Ihrer Daten auch unter den engen Voraussetzungen des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) zulässig.

Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln aus.

Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Voraussetzungen in Artikel 15 DSGVO). Sie haben ferner ein Recht auf Beschwerde (Voraussetzungen in § 29 DSG NRW in Verbindung mit Artikel 77 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung beziehungsweise Einschränkung der Verarbeitung (Artikeln 16 bis 18 DSGVO). Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 26 DSG NRW). Die Anschrift lautet: Die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf.

Sofern Ihre Daten zu Zwecken verwendet werden sollten, die durch die vorgenannten Informationen nicht erfasst sind, werden Sie gesondert informiert.

In allen Fällen können Sie sich an die Verantwortliche der Stadt Köln beziehungsweise an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln wenden:
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist die für die Datenverarbeitung Verantwortliche. Die Anschrift lautet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln erreichen Sie unter folgender Anschrift: Stadt Köln, Der Datenschutzbeauftragte, Spanischer Bau, Rathausplatz, Postfach 10 35 64, 50475 Köln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt der Stadt Köln