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Wenn eine Stadt über 5.000 ausländische Einwohner*innen hat,

dann muss sie einen Integrations-Rat haben.

Das ist Gesetz in Nordrhein-Westfalen.

Integration bedeutet:

Menschen aus dem Ausland überall mitmachen lassen.

Zum Beispiel bei:

  • Ausbildung
  • Arbeit
  • Wohnen
  • Freizeit
  • Kultur

Unser Stadtrat bestimmt über diese Dinge.

Im Stadtrat sitzen Politker*innen.

Der Integrations-Rat arbeitet dabei mit dem Stadtrat zusammen.

© Reinhild Kassing

Der Integrations-Rat setzt sich für Menschen

mit einer internationalen Familien-Geschichte ein.

Der Integrations-Rat hat dieses Ziel:

Alle Menschen sollen gleiche Rechte und Chancen haben.

Der Stadtrat soll die Integration von Menschen aus anderen Ländern fördern.

Zum Beispiel durch:

  • Treffpunkte für Vereine
  • Projekte gegen Rassismus
  • Gemeinsame Kultur-Projekte

Wer wird gewählt?

Der Integrations-Rat hat 33 Mitglieder.

Zum Integrations-Rat gehören:

  • 11 Mitglieder aus dem Stadtrat
  • 22 Menschen aus Köln mit einer Migrations-Geschichte
    Migrations-Geschichte bedeutet:
    Diese Menschen sind aus dem Ausland nach Deutschland gezogen
    Oder ihre Eltern und Großeltern.

Gewählt wird alle 5 Jahre.

Wer darf wählen?

Diese Personen dürfen wählen:

  • wer ausländische*r Staatsbürger*in ist
  • wer in Deutschland eingebürgert wurde

Die Wähler*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und in Köln wohnen.

© Reinhild Kassing

Wer darf gewählt werden?

Wenn Sie gewählt werden wollen,

dann müssen Sie:

  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • in Köln wohnen