Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesenWenn eine Stadt über 5.000 ausländische Einwohner*innen hat,
dann muss sie einen Integrations-Rat haben.
Das ist Gesetz in Nordrhein-Westfalen.
Integration bedeutet:
Menschen aus dem Ausland überall mitmachen lassen.
Zum Beispiel bei:
- Ausbildung
- Arbeit
- Wohnen
- Freizeit
- Kultur
Unser Stadtrat bestimmt über diese Dinge.
Im Stadtrat sitzen Politker*innen.
Der Integrations-Rat arbeitet dabei mit dem Stadtrat zusammen.
Der Integrations-Rat setzt sich für Menschen
mit einer internationalen Familien-Geschichte ein.
Der Integrations-Rat hat dieses Ziel:
Alle Menschen sollen gleiche Rechte und Chancen haben.
Der Stadtrat soll die Integration von Menschen aus anderen Ländern fördern.
Zum Beispiel durch:
- Treffpunkte für Vereine
- Projekte gegen Rassismus
- Gemeinsame Kultur-Projekte
Wer wird gewählt?
Der Integrations-Rat hat 33 Mitglieder.
Zum Integrations-Rat gehören:
- 11 Mitglieder aus dem Stadtrat
- 22 Menschen aus Köln mit einer Migrations-Geschichte
Migrations-Geschichte bedeutet:
Diese Menschen sind aus dem Ausland nach Deutschland gezogen
Oder ihre Eltern und Großeltern.
Gewählt wird alle 5 Jahre.
Wer darf wählen?
Diese Personen dürfen wählen:
- wer ausländische*r Staatsbürger*in ist
- wer in Deutschland eingebürgert wurde
Die Wähler*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein und in Köln wohnen.
Wer darf gewählt werden?
Wenn Sie gewählt werden wollen,
dann müssen Sie:
- mindestens 18 Jahre alt sein
- in Köln wohnen