Am 23. November 2026 wird die Senioren-Vertretung gewählt.

Senior*innen sind Menschen ab 60 Jahren.

Diese 5 Regeln gelten.

Die Wahl ist:

  1. Allgemein – Alle Kölner*innen ab 60 Jahre dürfen wählen und sich wählen lassen.
  2. Unmittelbar – Die Mitglieder werden direkt gewählt.
    Die Namen stehen auf dem Stimm-Zettel.
  3. Frei – Keiner darf Ihnen Vorschriften machen.
  4. Gleich – Jede Stimme zählt gleich viel.
  5. Geheim – Keiner erfährt von Ihrer Entscheidung.
    Es ist eine Brief-Wahl.
    Sie bekommen Post nach Hause.

Die Senioren-Vertretung für Köln wird alle 5 Jahre gewählt.

© Reinhild Kassing

Was macht die Senioren-Vertretung?

Die Senioren-Vertretung setzt sich für ältere Menschen in Köln ein.

Dazu sprechen die Mitglieder zum Beispiel mit:

  • Politiker*innen aus dem Rat der Stadt
  • Mitarbeiter*innen der Stadt-Verwaltung
  • verschiedenen Betrieben
    Zum Beispiel: Mit den Kölner Verkehrs-Betrieben.

Die Senioren-Vertretung kümmert sich um viele Dinge.

Zum Beispiel:

  • gute medizinische Leistungen
  • Internet-Schulungen für Ältere
  • Bus- und Bahn-Verkehr
  • Rollstuhl-freundliche Wege

Die Senioren-Vertretung ist für die Menschen ab 60 Jahren da.

Die Mitglieder:

  • arbeiten über-parteilich – sie vertreten keine Partei
  • können verschiedenen Glaubens-Richtungen angehören
    Zum Beispiel: Katholische Kirche oder Islam
  • arbeiten ehren-amtlich
    Das heißt: ohne Lohn
    Aber: Es gibt in wenigen Fällen eine Aufwands-Entschädigung.
© Reinhild Kassing

Die Senioren-Vertretung gestaltet das Leben in Köln mit.

Wenn ältere Menschen sich selbst für ihre Interessen einsetzen,

dann kann gute Politik gemacht werden.

Die Senioren-Vertretung informiert über die Stadt-Politik:

Zum Beispiel: Was die Stadt für ältere Menschen macht.

Wenn ältere Menschen Fragen haben,

dann antwortet die Senioren-Vertretung darauf.

Wer darf sich wählen lassen?

Alle Kölner*innen können Kandidat*innen werden.

Kandidat*in bedeutet:

Diese Person will in die Senioren-Vertretung gewählt werden.

Kandidat*in ist man immer für den eigenen Stadt-Bezirk.

Die Personen müssen:

  • mindestens 60 Jahre alt sein
  • mindestens seit dem 23. August 2026 in ihrem Stadt-Bezirk wohnen.
    Köln muss der Haupt-Wohnsitz sein.

Die Kandidat*innen bewerben sich beim Wahl-Amt.

Sie müssen 20 Unterschriften sammeln.

Die Kandidat*innen müssen nicht deutsche Staats-Angehörige sein.

Für jeden Stadt-Bezirk werden 5 Kandidat*innen 

in die Senioren-Vertretung gewählt.

© Reinhild Kassing

Ausnahme-Regel

Aus jedem Stadt-Bezirk kommen 5 Personen in die Senioren-Vertretung.

Wenn alle 5 Personen Deutsche sind,

dann kann eine Person zusätzlich gewählt werden.

Diese Person muss eine ausländishe Staats-Angehörigkeit haben,

oder eine doppelte Staats-Angehörigkeit.

Die Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt.

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen:

  • Wenn Sie mindestens 60 Jahre alt sind.
  • Wenn Köln Ihr Haupt-Wohnsitz ist.
    Sie müssen mindestens seit dem 19. Oktober 2026
    in Köln gemeldet sein.
    Oder wenn Sie sich meistens in Köln aufhalten.
    Das heißt:
    Auch Menschen ohne eigene Wohnung dürfen wählen.
  • Wenn Sie nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen sind.
    Zum Beispiel: durch ein Gerichts-Urteil

Sie haben 5 Stimmen.

Das bedeutet: Sie können 5 Personen wählen.

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Wie kann ich an der Wahl teilnehmen?

Es ist eine Brief-Wahl.

Das heißt:

Wir schicken Ihnen die Wahl-Unterlagen nach Hause.

Alle bekommen automatisch die Wahl-Unterlagen.

Sie müssen keine Wahl-Unterlagen beantragen.

Das ist der Ablauf: 

Wir wollen die Wahlunterlagen

ab 29. Oktober 2026 verschicken.

Bitte füllen Sie Ihren Wahl-Zettel aus.

Schicken Sie die Unterlagen so schnell wie möglich mit der Post zurück.

Letzter Termin: 18. November 2026

Sie brauchen keine Brief-Marke.

Ausnahme:

Wenn Sie den Brief im Ausland abschicken,

dann brauchen Sie eine Brief-Marke.

Sie können Ihre Wahl-Unterlagen auch im Wahl-Amt abgeben.

Das ist vom 29. Oktober bis 23. November 2026 möglich.

Bitte beachten Sie die Öffnungs-Zeiten.

Letzter Abgabe-Termin: 23. November 2026 bis 16 Uhr.

© Reinhild Kassing

Öffnungs-Zeiten

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Freitag, 8 bis 12 Uhr

und nach Vereinbarung.

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Kontakt

Wahl-Amt Köln

Dillenburger Straße 68-70

51105 Köln

Telefon: 0221 / 221-34567

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