Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.Wenn Sie allein ein Kind erziehen,
müssen Sie nicht für das Kind bezahlen.
Der Eltern-Teil muss bezahlen
bei dem das Kind nicht lebt.
Dazu sagt man: Unterhalt.
Unterhalt heißt:
Sie müssen Geld für Ihr Kind bezahlen,
wenn Ihr Kind nicht bei Ihnen wohnt.
Das nennt man: Unterhalts-Pflicht.
Wenn der andere Eltern-Teil nicht bezahlt,
können Sie Hilfe vom Amt bekommen.
Dazu sagen wir: Unterhalts-Vorschuss.
Sie müssen den Unterhalts-Vorschuss beantragen.
Sie müssen dazu einen Antrag bei der
Unterhalts-Vorschuss-Kasse stellen.
Das können Sie schriftlich oder persönlich tun.
Wann bekomme ich Unterhalts-Vorschuss?
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Der andere Eltern-Teil,
bei dem das Kind nicht lebt,
zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt. - Das Kind ist unter 18 Jahre alt.
Achtung:
Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren
gibt es noch mehr Voraussetzungen:
- Sie verdienen Brutto wenigstens 600 Euro im Monat.
Brutto heißt: Vor Steuern und Abgaben. - Das Kind braucht kein Bürger-Geld.
Bürger-Geld ist Geld vom Amt für arme Menschen.
Sie bekommen Unterhalt für das Kind,
wenn das Kind kein Bürger-Geld bekommt. - Oder das Kind braucht kein Bürger-Geld mehr,
wenn Sie den Unterhalt bekommen.
Was wird angerechnet?
Die Waisen-Rente für Ihr Kind wird angerechnet.
Waisen-Rente bedeutet:
Das Kind bekommt Geld vom Amt.
Weil der Vater oder die Mutter gestorben ist.
Wenn Ihr Kind Waisen-Rente bekommt,
dann verrechnen wir das mit dem Unterhalt.
Wenn das Kind nicht mehr zur Schule geht,
sondern eigenes Geld hat,
dann wird das Einkommen vom Kind angerechnet.
Zum Beispiel:
- Das Einkommen aus der Arbeit.
- Das Einkommen aus dem Vermögen.
Zum Beispiel: Zinsen vom Spar-Buch.
Was wird nicht angerechnet?
Was muss ich dafür tun?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Dann zahlt die Unterhalts-Vorschuss-Kasse
vielleicht den Unterhalt für Ihr Kind.
Die Unterhalts-Vorschuss-Kasse holt sich dann das Geld
von dem anderen Eltern-Teil, der keinen Unterhalt zahlt.
Das heißt für den Eltern-Teil,
bei dem das Kind nicht lebt:
Wenn Sie keinen Unterhalt zahlen,
obwohl Sie genug Geld haben,
dann müssen Sie den Unterhalt zurück zahlen.
An die Unterhalts-Vorschuss-Kasse,
die den Unterhalt für Sie bezahlt hat.
Was brauche ich dafür?
Geburts-Urkunde vom Kind
Bitte zeigen Sie uns eine Kopie
von der Geburts-Urkunde von Ihrem Kind.
Nachweis über die Vaterschaft
Sie müssen nachweisen,
wer der Vater von dem Kind ist.
Wenn Sie den Vater vom Kind nicht kennen,
haben Sie vielleicht kein Recht auf Unterhalts-Vorschuss.
Das bedeutet:
Sie bekommen kein Geld vom Amt.
Aufenthalts-Erlaubnis
Wenn Sie kein Deutscher oder keine Deutsche sind,
dann müssen Sie uns eine Aufenthalts-Erlaubnis zeigen.
Das ist ein Papier vom Amt, auf dem steht:
Sie dürfen in Deutschland leben.
Weitere Infos zum Unterhalt
Für Kinder ab 12 Jahren
brauchen wir noch mehr Nachweise.
Bitte füllen Sie dazu den ergänzenden Antrag aus.
Wann bekomme ich das Geld?
Bekomme ich als Ausländer oder Ausländerin auch Geld?
Wie viel Geld bekomme ich?
Muss ich persönlich zum Amt?
Nein.
Sie können den Antrag mit der Post schicken.
Die Adresse steht unter der Überschrift: Kontakt.
Sie bekommen ein Schreiben, wenn etwas fehlt.
Oder wenn wir mehr Infos von Ihnen brauchen.
Wichtig:
Wenn Sie persönlich kommen wollen,
brauchen Sie einen Termin.
Schicken Sie am besten eine Nachricht
an die Unterhalts-Vorschuss-Kasse.
Das können Sie über unser sicheres Formular tun.
Dabei bleiben Ihre persönlichen Daten geheim.
Niemand kann Ihre Daten lesen.
Sie können uns auch eine E-Mail schicken.
Vorsicht:
E-Mails sind nicht sicher.
Ihre Daten können von Anderen gelesen werden.
Wenn Sie uns eine E-Mail schicken.
Bitte schreiben Sie uns immer diese Infos:
- Name von Ihrem Kind
- Geburts-Datum von Ihrem Kind
- Ihren Namen
- Ihre Adresse
- Ihre Telefon-Nummer
- Ihre E-Mail-Adresse
Ihr Sach-Bearbeiter oder Ihre Sach-Bearbeiterin
wird sich dann bei Ihnen melden.
Sie können anrufen und einen Termin machen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen Brief bekommen haben.
Weil Sie Unterhalt bezahlen müssen.
Oder bei Fragen zum Unterhalt.
Achtung:
Wir dürfen keine Rechts-Beratung machen.
Das bedeutet:
Wir dürfen Sie nicht in Rechts-Fragen beraten.
Das steht im Gesetz.
Wenn Sie eine Rechts-Beratung brauchen,
gehen Sie bitte zu einem Anwalt.
Wenn Sie nicht genug Geld für einen Anwalt haben,
gehen Sie zur Rechts-Antrags-Stelle
vom Amts-Gericht Köln.