Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.Wenn Sie in Deutschland angeln wollen,
brauchen Sie dazu diese Papiere:
1. Einen gültigen Fischerei-Schein
2. Eine Erlaubnis für das Gewässer.
Sie können den Fischerei-Schein
in den Kunden-Zentren beantragen.
Dazu müssen Sie vorher eine Fischer-Prüfung bestehen.
Wenn Sie die Fischer-Prüfung bestehen,
dann bekommen Sie ein Zeugnis.
Sie müssen uns Ihr Zeugnis für die Fischer-Prüfung zeigen.
Dann können Sie einen Fischerei-Schein bekommen.
Auf dieser Seite erklären wir, wie das geht.
Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen.
Dann müssen Sie den Antrag ausdrucken.
Und Sie müssen den Antrag unterschreiben.
2. Eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis.
Oder die Kopie von Ihrem Pass
und die Kopie von Ihrer Melde-Bescheinigung.
Achtung:
Sie müssen die Vorder-Seite und die Rück-Seite kopieren.
Wer darf die Prüfung machen?
Sie werden zur Fischer-Prüfung zugelassen:
- Wenn Sie bei der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sind.
- Wenn Sie in Köln wohnen.
- Wenn es keinen Ausschließungs-Grund gibt.
Ausschließungs-Grund heißt:
Sie werden von der Prüfung ausgeschlossen.
Sie dürfen die Prüfung nicht machen.
Ausschließungs-Gründe sind zum Beispiel:
- Wenn Sie unter 13 Jahre alt sind.
- Wenn Sie eine psychische Krankheit haben.
Oder eine geistige oder seelische Behinderung.
Und Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin haben.
Der Betreuer oder die Betreuerin unterstützt Sie im Alltag.
Und kümmert sich für Sie um Ihre Angelegenheiten.
Dann dürfen Sie keine Prüfung machen.
Sie werden dann nicht zur Prüfung zugelassen.
Und Sie bekommen keinen Fischerei-Schein.
Wichtig:
Es gilt das Wohn-Ort-Prinzip.
Das heißt:
Sie können sich nicht frei aussuchen,
wo Sie die Fischerei-Prüfung machen.
Sie müssen die Prüfung in Ihrem Wohn-Ort machen.
Sie müssen in dem Ort zum Amt gehen,
wo Sie wohnen.
Das bedeutet:
Sie können die Prüfung nur in Köln machen,
wenn Sie auch in Köln wohnen.
Es gibt aber Ausnahmen:
1. Sie wohnen NICHT in Köln,
aber Sie wollen die Prüfung in Köln machen?
Sie können die Prüfung auch machen:
Wenn Sie außerhalb von Köln in NRW wohnen.
Dafür brauchhen Sie eine Ausnahme-Genehmigung.
Die Ausnahme-Genehmigung bekommen Sie
von der Fischerei-Behörde in Ihrem Wohn-Ort.
Menschen von außerhalb, die nicht in Köln wohnen,
können auch die Prüfung in Köln beantragen.
Aber Menschen von außerhalb können nur mitmachen,
wenn noch Plätze frei sind.
Die Menschen aus Köln werden zuerst zur Prüfung zugelassen.
Und die Menschen von außerhalb bekommen die Plätze,
die am Ende noch frei sind.
Dabei gilt:
Wer seinen Antrag zuerst abgibt,
der kommt zuerst zur Prüfung dran.
Das heißt:
Wir können Ihnen erst nach dem Anmelde-Schluss sagen,
ob noch Plätze frei sind.
Manchmal müssen wir Ihnen leider auch erst kurz vor der Prüfung absagen.
2. Sie wohnen in Köln,
aber Sie wollen die Prüfung NICHT in Köln machen?
Wenn Sie in Köln wohnen,
aber die Prüfung in einer anderen Fischerei-Behörde machen wollen,
dann brauchen Sie eine Ausnahme-Genehmigung.
Sie müssen dafür gute Gründe haben.
Die Gründe müssen Sie in den Antrag
für die Ausnahme-Genehmigung schreiben
und genau erklären.
Sie müssen auch den Namen aufschreiben
von der anderen Fischerei-Behörde.
Und den geplanten Prüfungs-Termin.
Wir müssen alle nötigen Informationen haben,
damit wir gut entscheiden können:
Ob Sie eine Ausnahme-Genehmigung bekommen.
Wichtig:
Sie müssen die Ausnahme-Genehmigung
spätestens 6 Wochen vor dem Anmelde-Schluss beantragen.
Sie müssen für die Ausnahme-Genehmigung zusätzlich Geld bezahlen.
Gibt es einen Fischerei-Schein unter 18 Jahren?
Jugendliche ab 13 Jahren können auch
einen Fischerei-Schein für Erwachsene machen.
Sie können sich auch zur Prüfung anmelden.
Sie können auch eine Prüfung machen.
Und einen Fischerei-Schein bekommen.
Wichtig:
Sie brauchen dafür zusätzliche Papiere.
Personen unter 18 Jahren müssen uns auch diese Papiere zeigen:
1. Einverständnis-Erklärung
von mindestens 1 Erziehungs-berechtigten
2. Und die Kopie vom Ausweis
von dem Erziehungs-berechtigten.
Erziehungs-berechtigt heißt:
Die Person ist verantwortlich für das Kind.
Das sind meistens die Eltern.
Aber auch andere Personen können erziehungs-berechtigt sein.
Zum Beispiel: Opa und Oma.
Die erziehungs-berechtigte Person
muss eine Einverständnis-Erklärung schreiben.
Das ist eine schriftliche Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis darf der oder die Jugendliche
die Prüfung für den Fischerei-Schein machen.
Was muss ich noch zur Prüfung wissen?
2. DIE PRÜFUNG
Die Prüfung ist nur in deutscher Sprache.
Die Prüfung in einer anderen Sprache ist nicht möglich.
Die Prüfung hat 2 Teile:
1. Einen theoretischen Teil.
Theo-re-tisch heißt:
In der Prüfung müssen Sie zeigen,
ob Sie das nötige Wissen zum Angeln haben.
Sie müssen Fragen zum Fischen beantworten.
2. Einen praktischen Teil.
In der Prüfung müssen Sie zeigen,
ob Sie das nötigen Können zum Angeln haben.
Sie müssen zeigen, dass Sie Angeln können.
In der Fischer-Prüfung müssen Sie zum Beispiel:
- Fragen durch Ankreuzen beantworten.
- Fische auf Bildern erkennen und benennen.
- Eine Angel zusammen bauen.
- Und das notwendige Zubehör zum Angeln bestimmen können.
3. NACH der Prüfung
Wenn Sie die Prüfung bestehen,
dann bekommen Sie ein Zeugnis.
Mit dem Zeugnis können Sie
den Fischerei-Schein im Amt beantragen.
Wann sind die Prüfungs-Termine und der Anmelde-Schluss?
Wo ist der Prüfungs-Ort?
Die Prüfungen müssen Sie hier machen:
Liebfrauenhaus
Adams-Straße 21
Köln-Mülheim
Wie viel muss ich bezahlen?
Sie müssen 50 Euro bezahlen,
wenn Sie sich anmelden.
Sie bekommen dann einen Bescheid für die Anmeldung.
Zusammen mit der Einladung zu einem Prüfungs-Termin.
Sie müssen 30 Euro bezahlen,
wenn Sie nur die praktische Prüfung wiederholen wollen.
Weil Sie die theoretische Prüfung bestanden haben,
aber die praktische Prüfung NICHT bestanden haben.
Eine Ausnahme-Genehmigung kostet 15 Euro.
Mit der Ausnahme-Genehmigung können Sie
die Fischer-Prüfung in einer anderen Fischerei-Behörde machen.
Zum Beispiel:
Wenn Sie in Köln wohnen,
aber die Fischer-Prüfung an einem anderen Ort machen wollen.
Wichtig:
Die Ausnahme-Genehmigung gilt nur in NRW.
NRW ist die Abkürzung für: Nord-Rhein-Westfalen.
Wo stehen die Gesetze zur Prüfung?
Die Regeln zur Fischer-Prüfung stehen
in der Fischer-Prüfungs-Verordnung.
In den Regeln steht:
Sie werden zur Fischer-Prüfung zugelassen:
- Wenn Sie in Köln wohnen.
- Wenn Sie bei der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sind.
Sie werden NICHT zur Prüfung zugelassen:
- Wenn Sie unter 13 Jahre alt sind.
- Wenn Sie eine psychische Krankheit haben.
Oder eine geistige oder seelische Behinderung.
Und Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin haben,
der sich für Sie um alle Angelegenheiten kümmert.
Dann dürfen Sie keine Prüfung machen.
Und Sie bekommen keinen Fischerei-Schein.
Das steht in der Fischer-Prüfungs-Verordnung.
In Paragraf § 4.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das ist das Zeichen für Paragraf: §