Ab dem 1. Mai 2025 bietet die Bundesdruckerei einen gebührenpflichtigen Versandservice Ihrer beantragten Ausweisdokumente an. Gegen die Gebühr von 15 Euro wird Ihnen das Ausweisdokument per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes geschickt.

Voraussetzungen für den Direktversand

  • Meldeadresse in Deutschland
  • Ein weiteres gültiges Ausweisdokument, da der alte Reisepass oder Personalausweis bei Beantragung ungültig gemacht wird
  • Ab dem 16. Geburtstag möglich für Personalausweise
  • Ab dem 18. Geburtstag möglich für Reisepässe

Wer kann den Direktversand nicht nutzen?

  • bevollmächtigte Personen, wie Ehegatten oder gesetzliche Vertreter*innen, müssen das Dokument persönlich in der Behörde entgegennehmen
  • Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in den Kundenzentren abholen.
  • Für Ausweise, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.

Wie erhalte ich mein Ausweisdokument?

Die Sendung mit dem Ausweisdokument wird nur Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen.

Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist wird das Ausweisdokument an das Kundenzentrum, in dem Sie das Ausweisdokument beantragt haben, zur Abholung weitergeleitet und dort aufbewahrt. Die Versandgebühr wird nicht erstattet, auch wenn die Zustellung nicht erfolgreich war.

Wichtiger Hinweis zur Online-Funktion

Durch die notwendige Entwertung Ihres bisherigen Personalausweises steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab dem Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Dokumentes und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.