Passfotos müssen ab 1. Mai digital sein
Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zulässig. Ausgedruckte Passfotos können Sie nicht mehr verwenden.
Der digitale Passbild verhindert Manipulationen. Ein digitales Passfoto ist die moderne Version eines klassischen Passbildes. Es wird nicht ausgedruckt, sondern als Datei gespeichert. Solche Bilder sind für offizielle Dokumente wie Reisepässe, Personalausweise oder Führerscheine gemacht und erfüllen alle erforderlichen biometrischen Anforderungen.
Sie können Ihr digitales Passbild direkt in unseren Kundenzentren an den Self-Service-Terminals erstellen. Alternativ können Sie auch registrierte private Fotodienstleister*innen und Drogeriemärkte, die eine zertifizierte Cloud-Lösung anbieten, nutzen.
So erstellen Sie ein biometrisches Passbild digital
Gebühr für die Bilderfassung:
Für die Erstellung des digitalen Passbildes am Self-Service-Terminal erheben wir eine Gebühr von sechs Euro, die Sie zusammen mit den Gebühren für die Ausweisbeantragung bei der Sachbearbeitung bezahlen.
Wichtige Hinweise:
Das digitale Passbild wird nicht ausgedruckt und kann nur für die Beantragung eines Ausweisdokuments im Kundenzentrum verwendet werden.
Es gibt keine Übergangsfrist für ausgedruckte Passfotos, da es ab 1. Mai 2025 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sie müssen das Foto vor Ihrem Termin aufnehmen. Bitte planen Sie dafür genügend Zeit ein.
Selbst erstellte digitale Fotos (zum Beispiel mit Smartphone-Apps) können nicht verwendet werden.
- Für Kinder unter 6 Jahren sind die Self-Service-Terminals nicht geeignet
Unter folgendem Link finden Sie registrierte Fotograf*innen, die autorisiert sind, digitale Passbilder für Ausweisdokumente zu fertigen.