Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://gewerbe.koeln/gewerbe

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://gewerbe.koeln/gewerbe ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell wird an der Verbesserung der Seitenzugänglichkeit gearbeitet. Da dafür jedoch teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss, bitten wir hierzu um etwas Geduld. Beispielsweise fehlen bei einigen Elementen Überschriften, Kontraste von Texten sind zu gering, die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht stringent oder die für jedes Eingabefeld vorhandenen Alternativtexte werden nicht vorgelesen.

Des Weiteren bemühen wir uns, barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung zu stellen. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass vereinzelt nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen die jeweiligen Inhalte schnellstmöglich zugänglich zu machen.

Die aufgeführten Barrieren betreffen eine Vielzahl von Elementen, die nur nach und nach angepasst werden können. Daher wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns aber, die noch bestehenden Barrieren schnellstmöglich zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Juli 2021 erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte Im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.

BITV/WCAG Selbstbewertung

Feedback und Kontakt

Über das folgende Kontaktformular können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit auf https://gewerbe.koeln/gewerbe


Insbesondere können Sie uns Fragen stellen, etwaige Mängel mitteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen.

Kontaktformular an die Gewerbe - An-, Um- und Abmeldung der Stadt Köln

Kontaktinformationen:

Amt für Öffentliche Ordnung, Gewerbe – An-, Um- und Abmeldungen, Gewerbemeldestelle, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-27751, E-Mail-Adresse: gewerbeonlineauskunft@stadt-koeln.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen in Leichter Sprache

Wir erklären in Leichter Sprache:

  • Was auf unseren Seiten steht.
  • Und wie Sie Inhalte finden.

Diese Infos haben wir hier für Sie:

Informationen in Leichter Sprache Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Erklärvideos in Gebärdensprache

Über die Bedienung und die Inhalte von stadt-koeln.de informieren wir Sie in einem Video in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Für Nutzerinnen und Nutzer, die lichtempfindliche Augen haben, bieten wir dieses Video auch mit dunklem Hintergrund an.

Video zu Bedienung und Inhalt in Deutscher Gebärdensprache