Informationen in Leichter Sprache
Diese Seite in Alltags-Sprache lesen.Viele Eltern lassen ihre Kinder tagsüber betreuen.
Zum Beispiel:
Wenn sie arbeiten müssen.
Oder wenn sie Zeit für andere Dinge brauchen.
Eine Möglichkeit dafür ist eine Kinder-Tages-Einrichtung.
Kinder-Tages-Einrichtung bedeutet:
Ein Ort, wo Ihr Kind tagsüber betreut wird.
Wo andere Personen auf Ihr Kind aufpassen.
Zum Beispiel: In einem Kinder-Garten.
Die Kinder-Tages-Einrichtung kostet Geld.
Manchmal bezahlt das Amt für die Kinder-Tages-Einrichtung.
Meistens müssen die Eltern auch einen Teil zahlen.
Das schwere Wort dafür ist: Eltern-Beitrag.
Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen
zum Eltern-Beitrag für die Kinder-Tages-Einrichtung.
Neue Eltern-Beiträge
Seit 1. August 2025 gelten neue Eltern-Beiträge.
Die Beiträge stehen in der Tabelle
unter "Wie viel Eltern-Beitrag muss ich zahlen?".
Die wichtigsten Änderungen seit 1. August 2025:
- Als Familie mit weniger als 24.542 Euro Einkommen im Jahr zahlen Sie keinen Eltern-Beitrag.
- Bei einem Einkommen über 100.000 Euro gelten Beitrags-Stufen.
Die höchste Beitrags-Stufe beginnt bei 160.000 Euro.
Wenn Sie bisher in der höchsten Beitrags-Stufe waren,
dann schicken Sie uns bitte eine neue Einkommens-Erklärung.
Sonst müssen wir den höchsten Beitrag für Sie ansetzen.
Wir haben am 17. April 2025 alle betroffenen Familien informiert.
Wir haben die Bescheide für das Kita-Jahr 2025/2026 im Juli 2025 verschickt.
Wenn Sie Ihr Kind zum 1. August 2025 neu angemeldet haben,
dann reichen Sie bitte Ihre Einkommens-Erklärung ein.
Wie viel Eltern-Beitrag muss ich zahlen?
Kinder unter 2 Jahren
| Jahreseinkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 35 Stunden pro Woche | Beitrag bei 45 Stunden pro Woche |
|---|---|---|---|
| bis 24.542 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| bis 36.813 | 120,02 | 133,36 | 148,18 |
| bis 49.084 | 190,73 | 211,92 | 235,47 |
| bis 61.355 | 268,64 | 298,49 | 331,65 |
| bis 78.000 | 331,51 | 368,35 | 409,29 |
| bis 100.000 | 430,96 | 478,86 | 532,06 |
| bis 120.000 | 517,15 | 574,63 | 638,48 |
| bis 140.000 | 594,72 | 660,82 | 734,25 |
| bis 160.000 | 620,58 | 689,56 | 766,18 |
| über 160.000 | 672,30 | 747,02 | 830,02 |
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
| Jahreseinkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 35 Stunden pro Woche | Beitrag bei 45 Stunden pro Woche |
|---|---|---|---|
| bis 24.542 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| bis 36.813 | 120,02 | 133,36 | 148,18 |
| bis 49.084 | 181,65 | 201,83 | 224,26 |
| bis 61.355 | 244,22 | 271,35 | 301,50 |
| bis 78.000 | 276,26 | 306,96 | 341,07 |
| bis 100.000 | 331,51 | 368,35 | 409,28 |
| bis 120.000 | 397,81 | 442,02 | 491,14 |
| bis 140.000 | 457,48 | 508,32 | 564,81 |
| bis 160.000 | 477,37 | 530,42 | 589,37 |
| über 160.000 | 517,15 | 574,63 | 638,48 |
Kinder über 3 Jahren
| Jahreseinkommen | Beitrag bei 25 Stunden pro Woche | Beitrag bei 35 Stunden pro Woche | Beitrag bei 45 Stunden pro Woche |
|---|---|---|---|
| bis 24.542 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| bis 36.813 | 31,52 | 35,03 | 42,00 |
| bis 49.084 | 70,73 | 78,59 | 123,67 |
| bis 61.355 | 112,85 | 125,39 | 193,94 |
| bis 78.000 | 148,46 | 164,96 | 256,36 |
| bis 100.000 | 178,15 | 197,95 | 307,63 |
| bis 120.000 | 213,78 | 237,54 | 369,16 |
| bis 140.000 | 245,85 | 273,17 | 424,53 |
| bis 160.000 | 256,54 | 285,05 | 442,99 |
| über 160.000 | 277,91 | 308,80 | 479,91 |
Offene Ganztagsschule
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.542 | 0,00 |
| bis 36.813 | 60,00 |
| bis 49.084 | 80,00 |
| bis 61.355 | 100,00 |
| bis 78.000 | 150,00 |
| bis 100.000 | 180,00 |
| bis 120.000 | 192,00 |
| bis 140.000 | 205,00 |
| bis 160.000 | 218,00 |
| über 160.000 | 234,00 |
Angerechnet werden "Positive Einkünfte".
Das bedeutet: Brutto-Einkommen minus Werbungs-Kosten.
Werbungs-Kosten sind zum Beispiel Fahr-Kosten zur Arbeit.
Achtung:
Sie können eine Förderung für das Mittag-Essen bekommen.
Das heißt:
Wenn Sie wenig Geld haben,
dann müssen Sie weniger für das Mittag-Essen bezahlen.
Sie können auch andere Hilfen für Ihr Kind bekommen.
Mehr Infos dazu finden Sie unten unter der Überschrift:
Weitere Hilfen für Ihr Kind
Beitrags-freie Vor-Schul-Zeit
Sie kennen sicher diese Regel:
Kinder können die letzten 2 Jahre vor der Schule kostenfrei
in die Kita gehen.
Das gilt seit dem 1. August 2020 für alle Kinder.
Die Regel bedeutet:
- Wenn das Kind seit 1. August 2025 in der Schule ist,
dann war die Kita seit 1. August 2023 beitragsfrei. - Wenn das Kind am 1. August 2026 in die Schule kommt,
dann ist es seit 1. August 2024 beitragsfrei. - Wenn das Kind am 1. August 2027 zur Schule kommt,
dann ist es ab 1. August 2025 beitragsfrei.
Für die beitragsfreien Jahre zählt die gesetzliche Schul-Pflicht.
Das ist dabei egal:
Ob das Kind früher oder später in die Schule kommt.
Diese Regel gilt für:
- öffentlich geförderte Kinder-Tageseinrichtungen, kurz: Kita
- offene Ganztags-Schulen, kurz: OGTS
Achtung:
Wenn das Kind Geschwister hat
müssen Sie nur den Differenz-Betrag bezahlen.
Der Differenz-Betrag ist der Beitrag zwischen
- dem Beitrag für das Geschwister-Kind
- und dem Beitrag für das Vor-Schul-Kind.
Sie müssen nur den Unterschied bezahlen.
Sie bekommen dafür auch einen Brief von Amt.
In dem Brief steht der genaue Eltern-Beitrag.
Also wie viel Geld Sie für Ihre Kinder zahlen müssen.
Sie bekommen den Brief, wenn die Betreuung beginnt.
Welche Papiere brauche ich dafür?
Wenn Ihr Kind in einer Tages-Einrichtung ist,
dann schicken Sie uns bitte diese Papiere:
1. Eine Erklärung zu Ihrem Einkommen:
Sie müssen nachweisen:
Wie viel Geld Sie verdienen.
Und wie viel Geld Sie von anderen Personen
oder Einrichtungen bekommen.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommen.
Zum Einkommen gehört zum Beispiel auch:
- Unterhalt für Sie und Ihre Kinder
- Eltern-Geld
- Mutter-Geld
- Kranken-Geld
- Rente
- und viele andere Einkünfte.
Sie müssen uns eine Erklärung zu Ihrem Einkommen schicken.
Das schwere Wort dafür ist: Einkommens-Erklärung.
Die Einkommens-Erklärung können Sie hier herunter laden.
2. Nachweis zum Einkommen
Bitte schicken Sie uns auch alle notwendigen Nachweise.
Zum Beispiel:
Ihren Einkommen-Steuer-Bescheid.
Weitere Informationen dazu stehen im
Merk-Blatt zum Begriff: Einkommen.
Unterlagen einsenden
Sie müssen nicht zu uns ins Amt kommen.
Sie können uns die Unterlagen schicken:
- mit der Post
- per Fax (0221 / 221-6569152)
- über das Kontakt-Formular im Internet
- im Umschlag in unseren Briefkasten einwerfen
Der Briefkasten ist am Einganz zum Kalk-Karree.
Das ist die Adresse:
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Bitte geben Sie ihr Kassen-Zeichen an.
Das Kassen-Zeichen steht auf unserem Bescheid.
Das Kassen-Zeichen beginnt mit 745....
In welchem Gesetz stehen die Regeln zum Eltern-Beitrag?
Weitere Hilfen für Ihr Kind
Zum Beispiel:
Es gibt eine Förderung für
- Klassen-Fahrten
- Schul-Ausflüge
- Schul-Sachen wie Hefte oder Stifte
- Mittag-Essen
- Nachhilfe
Förderung heißt:
Sie bekommen Geld vom Amt.
Oder Sie müssen weniger bezahlen.
Oder Sie bekommen Gutscheine.
Damit Ihr Kind überall mitmachen kann.
Damit Ihr Kind die gleichen Chancen hat.
Egal, wie viel Geld Sie verdienen.