Kulturförderabgabe
Mit der Abgabe werden seit dem 1. Oktober 2010 alle entgeltlichen Beherbergungen besteuert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline 0221 / 221-96913.
Was ist die Kulturförderabgabe?
Mit der Kulturförderabgabe werden alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert.
Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages. Dieses beinhaltet nicht die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Die Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als "Gegenleistung" in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus.
Downloads
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtsgrundlage ist die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln, die vom Ministerium für Inneres und Kommunales sowie vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen am 9. September 2010 genehmigt wurde.
International
- English - Information and answers on tax for the promotion and advancement of culture
- Francais - informations et réponses sur la taxe de promotion culturelle
- Nederlands - informatie over de belasting ter promotie en bevordering van cultuur
- Español - Información y respuestas sobre el impuesto de fomento de la cultura
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Service-Hotline und E-Mail
Wir haben eine Hotline und eine E-Mail-Adresse zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr beantworten wir Ihre Fragen zu der neuen Abgabe fachkundig unter der Telefonnummer 0221 / 221-96913.
Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail an uns richten:

