Kulturförderabgabe
Die Kulturförderabgabe ist eine Aufwandsteuer, die für Übernachtungen erhoben wird. Sie bildet einen wichtigen Beitrag zur Festigung Kölns als Kulturstadt.
Was ist die Kulturförderabgabe?
Mit der Kulturförderabgabe werden alle entgeltlichen Beherbergungen mit Ausnahme der beruflich zwingend erforderlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Die Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als "Gegenleistung" in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus.
Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrages. Dieses beinhaltet nicht die eventuell weiterberechnete Kulturförderabgabe und die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Formulare zum Download
Nachweis der beruflich zwingend erforderlichen Beherbergungen:
Erstattung bei beruflich zwingend erforderlichen Beherbergungen:
Vordrucke für Hoteliers:
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Service-Hotline und E-Mail
Wir haben eine Hotline und eine E-Mail-Adresse zur Kulturförderabgabe eingerichtet. Montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr beantworten wir Ihre Fragen zu der neuen Abgabe fachkundig unter der Rufnummer 0221 / 221-96913.
Sie können Ihre Fragen auch gerne per E-Mail an uns richten:

