Die Kreativwirtschaft ist in Köln ein zunehmend bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktorfaktor. Sie ist eine der Branchen, die beständig hohe Wachstumsraten verzeichnet und damit auch als Arbeitgeberin zunehmend relevanter wird. Zudem ist die Kreativwirtschaft in vielen weiteren Branchen Innovationstreiber. Innerhalb von Unternehmen besteht in der Folge bei der Frage von Standortentscheidungen an der Existenz einer vitalen Kreativszene großes Interesse. Der für Köln im Städtevergleich vorhandene Wettbewerbsvorteil soll durch eine zielgerichtete Förderung weiterentwickelt werden.
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung hat im Jahr 2025 die Förderung der Kreativwirtschaft durch ein Förderkonzept, dass der Wirtschaftsausschuss in seiner Sondersitzung am 26. August 2025 beschlossen hat, neu ausgerichtet. Der Ausschuss, mittlerweile zuständig für Wirtschaft und Digitalisierung, hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2026 Fördermittel für das Jahr 2026 in Höhe von circa 35.000 Euro freigegeben. Das Förderprogramm kann somit fortgeführt werden kann.
Die Beantragung der Förderung von Projekten ist in sämtlichen zwölf Teilmärkten der Kreativwirtschaft möglich. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Fokus liegt daher dabei auf Projekten, die die Weiterentwicklung beziehungsweise die Vermarktung, die Präsentation der Kreativwirtschaft oder mindestens einer ihrer einzelnen Märkte in ihrer Gesamtheit fördern und so die Weiterentwicklung des bestehenden Ökosystems fortsetzen. Vorhaben, die nur auf das eigene Unternehmen einzahlen oder keine marktrelevante Bedeutung haben, sind nicht förderfähig. Ausgeschlossen ist auch die Förderung von kommerziell angebotenen Dienstleistungen, die Kerngeschäft der Antragsteller*innen sind (beispielsweise Management, Beratungsleistungen).
Ab sofort können Zusammenschlüsse von (Einzel-)Unternehmen, Verbände sowie Gruppen und Initiativen Fördermittel beantragen. Berücksichtigt werden Projekte, deren Förderbedarf zwischen 5.000 und 10.000 Euro netto liegen.
Anträge können ausschließlich digital über unser Fördermittelportal gestellt werden. Für die erstmalige Antragstellung ist zunächst die Registrierung des*der Antragstellers*Antragstellerin über das Förderportal erforderlich.
Interessenten können ihre Anträge bis zum 31. Mai 2026 über das Portal bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung einreichen.
Informationen zum Förderprogramm finden Sie im städtischen Fördermittelwegweiser.