in der Fassung der 1. Änderung der Entgeltordnung vom 18. Dezember 2012

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. September 2010 aufgrund der §§ 41 Absatz 1 Buchstabe i und 77 Absatz 2 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Entgeltordnung geltenden Fassung - folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1

(1) Für die Zufahrt berechtigter Personen im Sinne der Kölner Marktsatzung in der jeweils geltenden Fassung zu dem Gebiet des Großmarktes Raderberg und die Benutzung der dort vorhandenen Straßenflächen mit einem Kraftfahrzeug sowie für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf den dafür zugelassenen Flächen des Großmarktes Raderberg ist eine Zufahrtskarte in Form einer Jahres-, Monats- oder Kurzzeitkarte erforderlich.

(2) Eigentümer, Erbbauberechtigte und Mieter der auf dem Gebiet des Großmarktes Raderberg gelegenen Grundstücke sowie ihre dort beschäftigten Mitarbeiter können außer Kurzzeitkarten auch Monats- oder Jahreskarten für die auf sie beziehungsweise ihre Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge erhalten. Kunden der vorgenannten Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Mieter, denen von diesen eine Kundenbescheinigung ausgestellt worden ist, können nach Bestätigung durch die Marktverwaltung oder die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG ebenfalls für die auf sie beziehungsweise ihre Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge außer Kurzzeitkarten auch Monats- oder Jahreskarten erhalten.

§ 2

Für die Zufahrtskarten werden folgende Entgelte erhoben:

Jahreskarte je Fahrzeug

Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte
sowie deren Mitarbeitende
90 Euro
Mieter*innen sowie deren Mitarbeitende150 Euro
Kund*innen150 Euro

 
Monatskarte je Fahrzeug

Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte
sowie deren Mitarbeitende
13 Euro
Mieter*innen sowie deren Mitarbeitende20 Euro
Kund*innen20 Euro

 
Kurzzeitkarte

Die Benutzung einer Kurzzeitkarte ist für die Dauer von bis zu 30 Minuten entgeltfrei.

Fahrzeuge bis 1,80 Meter Höhe 
1 Stunde1 Euro
2 Stunden2 Euro 
3 Stunden3 Euro
jede weitere Stunde1 Euro
12 Stunden8 Euro
24 Stunden20 Euro

Fahrzeuge ab 1,80 Meter Höhe
 
1 Stunde2,50 Euro
2 Stunden5 Euro
3 Stunden7,50 Euro
jede weitere Stunde5 Euro
12 Stunden30 Euro
24 Stunden50 Euro

 
§ 3

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in unserem Amtsblatt in Kraft.

 

 

Änderung der Bezahlmöglichkeit des Zufahrtsystems auf dem Großmarkt

Ab dem 1. Mai 2024 können an der Hauptpforte bei dem Schrankenbetreiber KGAB mbH die neuen Zufahrtskarten, sowie alle Verlängerungen nicht mehr bar bezahlt werden.

Auch die Zahlung mit Tankkarten ist nicht möglich.

Eine Zahlung über EC- und Kreditkarte sowie auf Rechnung ist weiterhin möglich.

Die Bezahlung der Parkgebühren für Kurzzeitparkende muss an den jeweiligen Kassenautomaten vorgenommen werden, hierbei werden Banknoten bis höchstens 20 Euro akzeptiert.

Eine Wechselstube ist auf dem Großmarkt nicht vorhanden.