in der Fassung der 1. Änderung der Entgeltordnung vom 18. Dezember 2012
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 10. September 2010 aufgrund der §§ 41 Absatz 1 Buchstabe i und 77 Absatz 2 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (SGV NRW 2023) - in der bei Erlass dieser Entgeltordnung geltenden Fassung - folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1
(1) Für die Zufahrt berechtigter Personen im Sinne der Kölner Marktsatzung in der jeweils geltenden Fassung zu dem Gebiet des Großmarktes Raderberg und die Benutzung der dort vorhandenen Straßenflächen mit einem Kraftfahrzeug sowie für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf den dafür zugelassenen Flächen des Großmarktes Raderberg ist eine Zufahrtskarte in Form einer Jahres-, Monats- oder Kurzzeitkarte erforderlich.
(2) Eigentümer, Erbbauberechtigte und Mieter der auf dem Gebiet des Großmarktes Raderberg gelegenen Grundstücke sowie ihre dort beschäftigten Mitarbeiter können außer Kurzzeitkarten auch Monats- oder Jahreskarten für die auf sie beziehungsweise ihre Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge erhalten. Kunden der vorgenannten Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Mieter, denen von diesen eine Kundenbescheinigung ausgestellt worden ist, können nach Bestätigung durch die Marktverwaltung oder die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG ebenfalls für die auf sie beziehungsweise ihre Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge außer Kurzzeitkarten auch Monats- oder Jahreskarten erhalten.
§ 2
Für die Zufahrtskarten werden folgende Entgelte erhoben:
Jahreskarte je Fahrzeug
| Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte sowie deren Mitarbeitende | 90 Euro |
| Mieter*innen sowie deren Mitarbeitende | 150 Euro |
| Kund*innen | 150 Euro |
Monatskarte je Fahrzeug
| Eigentümer*innen und Erbbauberechtigte sowie deren Mitarbeitende | 13 Euro |
| Mieter*innen sowie deren Mitarbeitende | 20 Euro |
| Kund*innen | 20 Euro |
Kurzzeitkarte
Die Benutzung einer Kurzzeitkarte ist für die Dauer von bis zu 30 Minuten entgeltfrei.
| Fahrzeuge bis 1,80 Meter Höhe | |
| 1 Stunde | 1 Euro |
| 2 Stunden | 2 Euro |
| 3 Stunden | 3 Euro |
| jede weitere Stunde | 1 Euro |
| 12 Stunden | 8 Euro |
| 24 Stunden | 20 Euro |
Fahrzeuge ab 1,80 Meter Höhe | |
| 1 Stunde | 2,50 Euro |
| 2 Stunden | 5 Euro |
| 3 Stunden | 7,50 Euro |
| jede weitere Stunde | 5 Euro |
| 12 Stunden | 30 Euro |
| 24 Stunden | 50 Euro |
§ 3
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in unserem Amtsblatt in Kraft.
Änderung der Bezahlmöglichkeit des Zufahrtsystems auf dem Großmarkt
Ab dem 1. Mai 2024 können an der Hauptpforte bei dem Schrankenbetreiber KGAB mbH die neuen Zufahrtskarten, sowie alle Verlängerungen nicht mehr bar bezahlt werden.
Auch die Zahlung mit Tankkarten ist nicht möglich.
Eine Zahlung über EC- und Kreditkarte sowie auf Rechnung ist weiterhin möglich.
Die Bezahlung der Parkgebühren für Kurzzeitparkende muss an den jeweiligen Kassenautomaten vorgenommen werden, hierbei werden Banknoten bis höchstens 20 Euro akzeptiert.
Eine Wechselstube ist auf dem Großmarkt nicht vorhanden.