Sollten Sie eine gewerbliche Tätigkeit in Köln aufgenommen oder beendet haben, eine gewerbliche Erlaubnis oder eine Gewerbeauskunft benötigen oder sollten sich Änderungen an Ihren Daten im Gewerbeverzeichnis ergeben haben, erhalten Sie hier weitere Informationen.

An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes

Als Gewerbetreibende sind Sie verpflichtet, Ihre An-, Um- oder Abmeldung zeitnah vollständig anzuzeigen.

Die Gewerbemeldung können Sie wie folgt durchführen:

  • per Online-Gewerbemeldung (Gewerbeschein sofort erhalten)
  • persönlich in der Gewerbemeldestelle
  • oder schriftlich per Post mit Formular
Online-Gewerbemeldung (Empfangsbescheinigung beziehungsweise Gewerbeschein sofort erhalten) An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes

Kapitalgesellschaft – noch nicht im Handelsregister

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie das Gewerbe neu anmelden. Wenn Sie das Gewerbe allerdings anmelden möchten, bevor die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, melden wir diese an.

Gewerbeanmeldung einer Kapitalgesellschaft – noch nicht im Handelsregister

Kapitalgesellschaft – bereits im Handelsregister

Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung einer im Handelsregister eingetragenen Kapitalgesellschaft finden Sie hier:

Gewerbemeldung einer Kapitalgesellschaft – bereits im Handelsregister

Einzelunternehmen

Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung eines Einzelunternehmens finden Sie hier:

Gewerbemeldung eines Einzelunternehmens

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) finden Sie hier:

Gewerbemeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Personengesellschaft

Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung einer Personengesellschaft finden Sie hier:

Gewerbemeldung einer Personengesellschaft

Überwachungsbedürftige Tätigkeit

Es gibt Tätigkeiten, die von uns überwacht werden, da Sie zur Ausübung eine gewisse Zuverlässigkeit besitzen müssen. Für diese Tätigkeiten werden zusätzliche Unterlagen benötigt.

Alle Informationen zur An- und Ummeldung sowie eine Auflistung der überwachungsbedürftigen Tätigkeiten finden Sie auf dieser Seite:

Gewerbemeldung einer überwachungsbedürftigen Tätigkeit