Sollten Sie eine gewerbliche Tätigkeit in Köln aufgenommen oder beendet haben, eine gewerbliche Erlaubnis oder eine Gewerbeauskunft benötigen oder sollten sich Änderungen an Ihren Daten im Gewerbeverzeichnis ergeben haben, erhalten Sie hier weitere Informationen.
An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes
Als Gewerbetreibende sind Sie verpflichtet, Ihre An-, Um- oder Abmeldung zeitnah vollständig anzuzeigen.
Die Gewerbemeldung können Sie wie folgt durchführen:
- per Online-Gewerbemeldung (Gewerbeschein sofort erhalten)
- persönlich in der Gewerbemeldestelle
- oder schriftlich per Post mit Formular
Kapitalgesellschaft – noch nicht im Handelsregister
Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft müssen Sie das Gewerbe neu anmelden. Wenn Sie das Gewerbe allerdings anmelden möchten, bevor die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, melden wir diese an.
Kapitalgesellschaft – bereits im Handelsregister
Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung einer im Handelsregister eingetragenen Kapitalgesellschaft finden Sie hier:
Einzelunternehmen
Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung eines Einzelunternehmens finden Sie hier:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) finden Sie hier:
Personengesellschaft
Alle Informationen zur An-, Um- und Abmeldung einer Personengesellschaft finden Sie hier:
Überwachungsbedürftige Tätigkeit
Es gibt Tätigkeiten, die von uns überwacht werden, da Sie zur Ausübung eine gewisse Zuverlässigkeit besitzen müssen. Für diese Tätigkeiten werden zusätzliche Unterlagen benötigt.
Alle Informationen zur An- und Ummeldung sowie eine Auflistung der überwachungsbedürftigen Tätigkeiten finden Sie auf dieser Seite: