Für bestimmte Warenarten und Dienstleistungen gibt es erweiterte Geschäftszeiten.

Warenarten und Dienstleistungen

Apotheken
Apotheken dürfen ganztägig öffnen. Es dürfen jedoch an Sonntagen und Feiertagen nur Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel, hygienische Artikel sowie Desinfektionsmittel abgegeben werden.

Tankstellen
Tankstellen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen ganztägig öffnen. Sie dürfen an Sonntagen und Feiertagen jedoch nur bestimmte Waren verkaufen. Dies sind Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, Betriebsstoffe und Reisebedarf, soweit sie zur Erhaltung der Fahrbereitschaft notwendig sind.

Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Back- und Konditorwaren
dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Ausgenommen sind hier der 2. Weihnachtstag, der Ostermontag und der Pfingstmontag.

Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe
dürfen zur Abgabe selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden öffnen.

Fragen?
Sofern Sie Fragen zu bestimmten Waren und deren Verkaufszeiten haben, wenden Sie sich bitte an: 0221 / 221-29879

Verkaufsoffene Sonntage aus Anlass von besonderen Veranstaltungen

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Auskünfte zu den Öffnungszeiten sind gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen