Hier erfahren Sie, welche Sachverhalte wir bei einer gaststättenrechtlichen Kontrolle prüfen, abfragen und dokumentieren.
Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen aufmerksam zu lesen und zu beachten. Bitte geben Sie den Inhalt auch an Ihre Betriebsleitungen, Stellvertretungen und verantwortlichen Mitarbeitenden weiter, sofern Sie nicht selber in Ihrem Betrieb anzutreffen sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.
Gemäß den Regeln des Gaststättengesetzes beziehungsweise der Gewerbeordnung sind wir berechtigt, die Geschäfts- und Nebenräume jederzeit zu kontrollieren. Nähere Angaben finden Sie dazu in § 22 des Gaststättengesetzes und in § 29 der Gewerbeordnung. Individuelle in Ihrer Erlaubnis enthaltene Regeln können durch die kontrollierenden Mitarbeitenden während der Prüfung nicht selber digital eingesehen werden.
Wir möchten Ihnen mit diesen Informationen unsere Arbeit transparent und verständlich machen. Im Einzelnen kontrollieren wir die folgenden Punkte:
Angaben zur Kontrolle
- An welchem Tag fand die Kontrolle statt?
- Zu welcher Uhrzeit fand die Kontrolle statt?
- Aus welchem Anlass wurde kontrolliert?
- Welche Personen des Ordnungsamtes haben die Kontrolle durchgeführt?
- Wie lautet der Name und die Anschrift der kontrollierten Gaststätte?
- Wer ist Konzessionsträger*in?
- Welche Person (Konzessionsträger*in oder verantwortliche Person) wurde vor Ort angetroffen?
Gaststättenerlaubnis/Gewerbemeldung
- Handelt es sich um einen erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Betrieb, also einen Betrieb ohne oder mit Alkoholausschank?
- Ist die Gaststättenerlaubnis im Original oder in Kopie im Betrieb vor Ort?
- Wird die genehmigte Betriebsart eingehalten?
Jugendschutz
- Ist ein Aushang des aktuellen Jugendschutzgesetzes vorhanden?
- Befinden sich Minderjährige nach 24 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person im Betrieb?
- Spielen Minderjährige an Geldspielgeräten?
- Konsumieren Minderjährige Alkohol?
- Konsumieren Minderjährige tabakhaltige Produkte?
Alkoholsucht-Prävention
Wird ein alkoholfreies Getränk zum gleichen Preis angeboten wie das kostengünstigste alkoholische Getränk? Das gilt auch bei einer sogenannter "Happy Hour", "Freibier-Aktionen" oder ähnlichem.
Nichtraucherschutz
- Wird das Rauchverbot generell eingehalten?
- Ist ein Warnhinweis für das Rauchverbot gut sichtbar angebracht?
- Ist ein Zigarettenautomat vorhanden?
- Ist eine eine Altersprüfung (Girocard, Führerschein) am Zigarettenautomat vorhanden?
- Ist ein Zigarettenautomat ohne Altersprüfung vom Personal einsehbar, um den Jugendschutz zu gewährleisten?
Verbraucherschutz
- Ist ein Preislistenaushang neben dem Eingang vorhanden?
- Sind Preislisten auf den Tischen oder als Aushang vorhanden?
- Sind Mengenangaben bei den Getränken vorhanden?
- Ist eine Pfandauszeichnung bei Außerhausverkauf von Getränken vorhanden?
Sicherheit und Brandschutz
- Sind Feuerlöscher im Schank- und Gastraum vorhanden und geprüft?
- Sind die Fluchtwege gekennzeichnet?
- Sind die Fluchtwege frei oder versperrt?
Persönlichkeitsrechte
- Ist eine Videoüberwachung in Schank- und Gasträumen vorhanden?
- Findet eine Videoüberwachung des öffentlichen Straßenlandes statt?
Schutz der Anwohnenden
- Wird ab 22 Uhr die Nachtruhe eingehalten?
- Werden Tonwiedergabegeräte benutzt?
- Entspricht die Lautstärke der Beschallung der angemeldeten Betriebsart?
- Wird das öffentliche Straßenland oder die Außengastronomie beschallt?
Schutz öffentlicher Flächen
- Sind bei Imbissen, Schnellrestaurants und Kiosken Mülleimer vorhanden?
- Sind Aschenbecher vor dem Eingang vorhanden?
- Sind Werbeträger oder Warenauslagen ordnungsgemäß aufgestellt?
Außengastronomie (falls vorhanden)
- Ist die Konzession (bei Alkoholausschank) für die Außengastronomie im Original oder in Kopie im Betrieb vor Ort?
- Ist die Sondernutzungserlaubnis im Original oder in Kopie bei der Nutzung öffentlicher Flächen im Betrieb vor Ort?
- Ist die Sondernutzungserlaubnis gültig?
- Wird die genehmigte Fläche gemäß Erlaubnis eingehalten?
- Ist das Mobiliar ordnungsgemäß aufgebaut?
- Entspricht das Mobiliar der Erlaubnis? Es sind zum Beispiel keine Bierzeltgarnituren oder Kunststoffmöbel erlaubt.
- Wird auf einer nicht konzessionierten Fläche eines erlaubnispflichtigen Betriebs beziehungsweise generell auf einer Fläche eines erlaubnisfreien Betriebs Alkohol getrunken?
- Wird die Sperrzeit für den Betrieb der Außengastronomie gemäß Erlaubnis eingehalten?
Glücksspielangebot (falls vorhanden)
- Sind Geld- und/oder Warenspielgeräte vorhanden?
- Sind die benötigten Erlaubnisse im Original oder in Kopie im Betrieb vor Ort?
- Wie viele Geräte sind vorhanden?
- Welche Art der Geräte ist vorhanden (Name, Modell)?
- Welche Person stellt das Gerät auf (Name, Anschrift)?
- Ist die Prüfplakette des Gerätes aktuell oder abgelaufen?
- Ist das Gerät an das "OASIS"-Sperrsystem angeschlossen?
- Können Sportwetten abgegeben werden?
- Wie viele Sportwettgeräte sind vorhanden?
- Wer hat die Sportwettgeräte aufgestellt?
Bewachungspersonal (falls vorhanden)
- Werden eigene Mitarbeitende als Sicherheitskräfte/Ordner*innen/Türsteher*innen eingesetzt?
- Ist ein externes Unternehmen mit Bewachungsaufgaben beauftragt?
- Wird ein Wachbuch/Türbuch geführt und dokumentiert?
- Wird eine Personalliste der Bewachungskräfte geführt und dokumentiert?
Bei Bewachungskräften eines externen Unternehmens:
- Sind die Kräfte für ihre Aufgabe ausreichend qualifiziert?
- Werden Ausweise gemäß Bewachungsverordnung und Identifikationsdokumente mitgeführt?
- Tragen Türsteher*innen ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer gemäß Bewachungsverordnung?
Mögliche Maßnahmen, welche wir vor Ort ergreifen können
Sollten bei ordnungsbehördlichen Kontrollen Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden, beachten Sie bitte unsere Befugnisse und mögliche Konsequenzen für Ihren Betrieb:
- Wir können Verstöße mit Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld oder Bußgeldern ahnden.
- Wir können die unerlaubte Nutzung öffentlicher Flächen untersagen.
- Wir können Gebühren für unerlaubte Sondernutzungen vor Ort nacherheben.
- Wir können Gegenstände sicherstellen und/oder versiegeln.
- Wir können Betriebe (vorübergehend) schließen.
Bitte beachten Sie, dass bei gesetzlichen Änderungen jederzeit Anpassungen der Überwachungsbereiche erfolgen können.
Auch andere städtische Dienststellen – wie die Lebensmittelüberwachung oder das Bauaufsichtsamt – führen eigenständig Kontrollen in Betrieben durch.
Rechtliche Grundlagen
§ 22 Gaststättengesetz – Auskunft und Nachschau § 29 Gewerbeordnung – Auskunft und NachschauBei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Zentrale Anlaufstelle Gastronomie
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-20663
Gaststättenangelegenheiten und Gewerbeuntersagung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-27761
Ordnungsdienst
Aachener Straße 1042
50858 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000