Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
Anlage 11 (zu § 31)

Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber*innen einer ausländischen Fahrerlaubnis

Fundstelle: Bundesgesetzblatt I 2010, Seite 2095 bis 2097; bezüglich der einzelnen Änderungen vergleiche Fußnoten

 

AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische Prüfungpraktische Prüfung
AlbanienA1 (Fußnote 20), A2, A, B (Fußnote 21), BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DEneinnein
AlbanienAMneinja
Andorra alleneinnein 
Bosnien und HerzegowinaA1, A, B neinnein 
Französisch-Polynesienalle nein nein 
Gibraltaralle nein nein 
Guernseyalle nein nein 
Insel Manalle nein nein 
Israelnein nein 
Japanalle nein nein 
Jerseyalle nein nein 
Kosovo (Fußnote 23)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (Fußnote 24)nein nein 
MoldauA1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE nein ja
Republik Nordmazedonienalle nein nein 
Monacoalle nein nein
Namibia (Fußnote 16)A1, A, B, BE, C1 (Fußnote 17), C1E, C (Fußnote 17), CEnein nein 
Neukaledonien allenein nein 
Neuseeland1, 6 (Fußnote 10)nein nein 
Republik Korea1, 2 (Fußnote 1)nein nein 
San Marinoalle nein nein 
Schweizallenein nein 
Serbienalle (Fußnote 18)nein nein 
Singapuralle nein nein 
Südafrikaalle nein nein 
Fahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan (Fußnote 2) erteilt wurdenB / BE (Fußnote 1)nein nein 
Vereinigtes Königreich (Fußnote 22)alle nein nein 

Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien:

AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische Prüfungpraktische Prüfung
Australian Capital TerritoryC (Fußnote 12), R (Fußnote 12)neinnein 
New South WalesC, R nein nein 
Northern TerritoryC (Fußnote 12), R (Fußnote 12)nein nein 
QueenslandC (Fußnote 13), R (Fußnote 13)nein nein 
South AustraliaC (Fußnote 13), R (Fußnote 13)nein nein 
TasmaniaC (Fußnote 13), R (Fußnote 13)nein nein 
VictoriaC (Fußnote 14), CAR, R (Fußnote 14)nein nein 
Western AustraliaC (Fußnote 12), R nein nein 

PKW-Fahrerlaubnisse der US-Bundesstaaten und US-amerikanischen Außengebiete:

AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische Prüfungpraktische Prüfung
AlabamaDneinnein
ArizonaG, D, 2 nein nein 
Arkansasnein nein 
ColoradoC, R nein nein 
ConnecticutD, 1, 2 ja nein 
Delawarenein nein 
District of Columbiaja nein 
Floridaja nein 
Idahonein nein 
Illinoisnein nein 
IndianaOperator License, Chauffeur License (Fußnote 3), Public Passenger Chauffeur License (Fußnote 3), Commercial Driver License, Probationary Operator's Licenseja nein 
IowaC (Noncommercial Operator's License, Fußnote 4), A (Commercial Driver's License, Fußnote 3), B (Commercial Driver's License,  Fußnote 3), D (Noncommercial Chauffeur Driver's License mit Endorsement 1, 2 oder 3, Fußnote 3), Intermediate Driver's License neinnein 
Kansasnein nein 
Kentuckynein nein 
Louisiananein nein 
MarylandC (Full License und Provisional License)nein nein 
Massachusettsnein nein 
Michiganoperator nein nein 
Minnesotaja nein 
Mississippioperator,ja nein 
Missourija nein 
Nebraskaja nein 
New Mexiconein nein 
North Carolinaja nein 
OhioDneinnein 
Oklahomanein nein 
OregonC (Fußnote 7)ja nein 
Pennsylvanianein nein 
Puerto Riconein nein 
South Carolinanein nein 
South Dakota1 und 2 nein nein
Tennesseeja nein 
TexasC (Fußnote 15), A (Fußnote 3), B (Fußnote 3)nein nein 
Utahnein nein 
VirginiaD, M (Fußnote 5), A (Fußnote 3), B (Fußnote 3), C (Fußnote 3)nein nein 
Washington StateDriver License (Fußnote 8), Intermediate Driver License (Fußnote 9)nein nein 
West Virginianein nein 
Wisconsinnein nein 
Wyomingnein nein 

Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen:

AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische Prüfungpraktische Prüfung
Alberta5neinnein 
Britisch Columbia5, 6, 7 (Novice Driver's License, Fußnote 7, Fußnote 10)nein nein 
Manitoba5 (Fußnote 6), 4 Stage F (Fußnote 3), 3 Stage F (Fußnote 3), 2 Stage F (Fußnote 3), 1 Stage F (Fußnote 3) nein nein 
New Brunswick5, 7 Stufe 2 nein nein 
Newfoundlandnein nein 
Northwest Territoriesnein nein 
Nova Scotianein nein 
Ontarionein nein 
Prince Edward Islandnein nein 
Québecnein nein 
Saskatchewan1 und 5 nein nein 
Yukon5nein nein 

Fußnoten:

1Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
2Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
3Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.
4Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
5Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).
6Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
7Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
8Amtliche Anmerkung: Sofern die "Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
9Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit".
10Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.
11Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.
12Amtliche Anmerkung: Auch "Provisional Licence". Kein Umtausch einer "Learner Licence".
13Amtliche Anmerkung: Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" beziehungsweise "Learner Licence".
14Amtliche Anmerkung: Auch "Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit".
15Amtliche Anmerkung: Auch "Provisional License". Kein Umtausch einer "Instruction Permit".
16Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
17Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 beziehungweise D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 Kilogramm. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7.500 Kilogramm berechtigt.
18Keine Fahrerlaubnisse auf Probe.
19Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 24. Januar 2017 ausgestellt wurden. Für Inhaber*innen albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden und deren Inhaber*innen aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 24. Januar 2017 kein albanischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
20Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse A1 aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Komplexen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.
21Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklasse B aus Albanien berechtigt auch zum Führen von Landmaschinen und Technologischen Maschinen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann jedoch nicht erfolgen.
22Amtliche Anmerkung: Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei der Ausstellung des Führerscheins vom*von der Antragsteller*in verlangen, sich einem Sehtest zu unterziehen.
23Amtliche Anmerkungen: Nur Führerscheine, die ab 1. März 2018 ausgestellt wurden. Für Inhaber*innen kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden und deren Inhaber*innen aufgrund ihres ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. März 2018 kein kosovarischer Führerschein ausgestellt werden konnte, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
24Amtliche Anmerkung: Alle von der Republik Kosovo erteilten Fahrerlaubnisklassen berechtigen auch zum Führen von Kleintraktoren, Arbeitsfahrzeugen und -maschinen und Traktoren mit Anhänger. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisse in die Klasse T kann nicht jedoch erfolgen.