Die Rheinische Musikschule – Ein sicherer Ort
Präambel
Im Unterricht sowie bei allen Aktivitäten und Veranstaltungen der Rheinischen Musikschule Köln wird dem Kinder- und Jugendschutz höchste Priorität eingeräumt. Wie bereits im Leitbild formuliert, ist ein wertschätzender und respektvoller Umgang unter Schüler*innen, Lehrkräften mit Schüler*innen, innerhalb des Kollegiums, Lehrkräfte mit Eltern und Eltern untereinander die Grundvoraussetzung für einen gelingenden Musikschulunterricht.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes ist ein Schutzkonzept für alle Institutionen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vorgesehen. Auch der Verband deutscher Musikschulen fördert durch Fortbildungen, Vorträge und Seminare die Erstellung von Schutzkonzepten an VdM-Musikschulen, um Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu bieten.
Musikpädagog*innen sind in der besonderen Verantwortung, Lernprozesse in einer angstfreien, menschlich zugewandten Art zu gestalten und zu gewährleisten. Musik ist ein emotional verbindendes Element, und im Musikunterricht entsteht durch das Musizieren und durch die Beschäftigung mit Musik ein besonderer persönlicher Kontakt zwischen Lehrkräften und Schüler*innen. In dieser speziellen Situation ist es erforderlich, sich der Sensibilität der Begegnung von Schüler*innen untereinander und mit der Lehrkraft stets bewusst zu sein.
Jede Form der Grenzverletzung oder von Übergriffen auf körperlicher und psychischer Ebene widerspricht einem pädagogisch verantwortungsvollen Handeln. Auch muss – wenn eine Lehrkraft den Verdacht haben sollte, dass Schüler*innen in anderen Kontexten (zum Beispiel zu Hause) körperlichen, sexuellen oder psychischen Übergriffen ausgesetzt ist – in jedem Fall gehandelt werden, um das Kindeswohl nicht zu gefährden.
Diese Handreichung soll dazu beitragen, den Lehrkräften der RMS Handlungssicherheit und Sensibilität im Umgang mit diesen wichtigen Themen zu geben – zum Schutz aller in der RMS Handelnden und Lernenden.
1) Grundsätzliche Überlegungen zu wichtigen Begrifflichkeiten
1.1 Nähe und Distanz
Eine Grundvoraussetzung für musikpädagogische Arbeit ist, dass Menschen miteinander in Beziehung treten. Diese stellt die Basis für die Vermittlung von Musik dar. Hierbei spielt das Thema Nähe und Distanz zwischen Lehrkräften und den Schüler*innen eine wesentliche Rolle. Es gilt, im Unterricht eine angemessene Mischung aus Nähe und Distanz zu finden und diese ständig zu hinterfragen. Die Lehrkräfte nehmen mit ihrem eigenen Verhalten im Unterricht eine Vorbildfunktion für ihre Schüler*innen sowie deren Eltern ein.
1.2 Grenzverletzungen
Eine Grenzverletzung ist die bewusste oder unbewusste Überschreitung der Intimsphäre einer Person. Die Feststellung einer Grenzverletzung beruht nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern auch auf der subjektiven Wahrnehmung der einzelnen Schüler*innen. Die Individualität der Lernenden ist von der Lehrkraft zu respektieren. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich nicht vollkommen vermeiden. Wird sich die Lehrkraft dieser bewusst, ist es der Ausdruck eines respektvollen Umgangs, sich dafür zu entschuldigen und eine Wiederholung zu vermeiden.
1.3 Übergriffe
Im Gegensatz zu Grenzverletzungen verhält es sich bei Übergriffen so, dass diese nicht zufällig oder versehentlich geschehen. Sie sind nicht das Ergebnis einer fachlichen beziehungsweise persönlichen Unzulänglichkeit. Diese sind durch das Hinwegsetzen über gesellschaftliche, kulturelle und juristische Normen sowie über den persönlichen Widerstand der Betroffenen gekennzeichnet. Sie sind Ausdruck einer respektlosen, grenzüberschreitenden Haltung gegenüber den Betroffenen.
2) Ebenen von Grenzverletzungen und Übergriffen
2.1 Körperliche Ebene
2.1.1 Körperliche Ebene allgemein
Auf dieser Ebene werden Grenzverletzungen beziehungsweise Übergriffe vor allem körperlich und physisch verursacht (zum Beispiel durch Schütteln, körperliche Strafen bis hin zur Körperverletzung, Anfassen, grobes Anfassen, Rempeln et cetera). Hierbei wird die Willensbildung des Opfers unterbunden oder aber ein Willen gebildet, der jedoch nicht vom Opfer geteilt wird.
2.1.2 Sexuelle Ebene
Auf dieser Ebene stellen Grenzverletzungen beziehungsweise Übergriffe die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung einer Person durch eine andere Person dar (zum Beispiel durch unangemessene Berührungen, Missbrauch bis hin zur Vergewaltigung). Dabei wird den Betroffenen der Willen der missbrauchenden Person aufgezwungen. Nicht nur körperliche Übergriffe wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch oder unangemessene Berührungen zählen zu dieser Form von Gewalt. Auch jede Form unerwünschter sexueller Kommunikation zählt dazu – obszöne Worte und Gesten, aufdringliche und unangenehme Blicke, das Zeigen oder Zusenden sexueller Inhalte beziehungsweise von Pornografie.
2.2 Psychische Ebene
2.2.1 Psychische Ebene allgemein
Psychische Gewalt ist eine Form von Gewalt, die ohne Körperlichkeit auskommt. Grenzverletzungen beziehungsweise Übergriffe können in verschiedenen Facetten und mittels unterschiedlicher Verhaltensweisen und Strategien auf dieser Ebene verübt werden. Ziel ist dabei in der Regel, die andere Person zu schwächen, sie aus dem Gleichgewicht zu bringen und zu verunsichern, herabzusetzen und zu manipulieren.
2.2.2 Digitale Ebene
Hier geht es den meisten Tatpersonen darum, auf der digitalen Ebene durch Grenzverletzungen beziehungsweise Übergriffe die ausgewählte Person zu ängstigen oder zum Schweigen zu bringen. Sie wollen sie verunsichern, herabsetzen, ihren Ruf schädigen, sie sozial isolieren, zu einem bestimmten Verhalten nötigen oder erpressen. Digitale Gewalt kann unterschiedliche Formen annehmen. Dazu zählen: Diffamieren, Ausgrenzen, Beleidigen, Bedrohen, heimliches Fotografieren oder Filmen in geschützten Räumen, das Aneignen fremder Identitäten, das Androhen oder die tatsächliche unerlaubte Verbreitung privater Aufnahmen im Internet. Übergriffe können auf die körperliche oder psychische Ebene zielen.
3) Risikoanalyse und Selbstreflexion
3.1. Fragestellungen für die Lehrkräfte der RMS
Um das eigene Handeln (aber auch das Handeln Dritter, wie zum Beispiel Eltern) im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen besser reflektieren zu können, wurde eine Reihe von Fragestellungen für die Lehrkräfte der RMS aufgestellt:
- Welches Rollenverständnis habe ich in Bezug auf meine Schüler*innen?
- Was bedeutet dies konkret für die Nähe und Distanz zu den mir anvertrauten Schüle- r*innen?
- Pflege ich eine ausreichende professionelle Distanz in der Lehrer*in-Schüler*in-Beziehung?
- Als Lehrkraft erwarte ich Respekt und die Einhaltung von persönlichen Grenzen durch die Schüler*innen. Verhalte ich mich umgekehrt auch stets respektvoll?
- Achte ich auf die seelische und körperliche Unversehrtheit unter Wahrung der individuellen Grenzen einer*s jeden Schüler*in?
- Wie und an welcher Stelle setze ich als Lehrkraft Grenzen, wenn eine*r Schüler*in Körperkontakt oder über den Unterricht hinausgehenden Kontakt sucht?
- Wie gehe ich selbst mit Berührungen im Unterricht (die manchmal nötig sein können) um? Frage ich vorher, wenn ich zum Beispiel die Haltung eine*r Schüler*in korrigiere?
- Ist meine Sprache gewaltfrei und entspricht dem Leitbild der Rheinischen Musikschule?
- Welche Verhaltensweisen könnten als Grenzverletzung missverstanden werden?
- In welchen Situationen sollte ich mich als Lehrkraft besonders achtsam verhalten?
- Habe ich Kontakte zu Schüler*innen in sozialen Netzwerken und präsentiere ich mich dort angemessen?
- Wie verhalten sich Eltern meiner Schüler*innen zu den anderen Schüler*innen, zum Beispiel bei Konzerten? Nehme ich meine Verantwortung als Lehrkraft in dem Zusammenhang wahr?
- Wie verhalten sich die Schüler*innen untereinander? Nehme ich meine Verantwortung als Lehrkraft in dem Zusammenhang wahr?
- Wie verhält sich das Kollegium untereinander und wie verhalten sich Kollegium und Leitung wechselseitig?
3.2 Rahmenbedingungen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können
- Unzureichende Raumgrößen, in der die Distanz nicht gewahrt werden kann
- Nicht einsehbare, oder abgelegene Räume
- Mangelnde Kommunikation oder Kommunikationsmöglichkeiten des Kollegiums untereinander
- Fehlende Absprachen des Kollegiums im Schließdienst
- Mangelnde Kenntnisse über Hausrecht
- Fehlende Beleuchtung (Bewegungsmelder) oder Sichtschutz nach draußen (Vorhänge) -> Vermeiden von Aquariumssituation
- Schlechte Erreichbarkeit des ÖPNV
- Fluchttüren (zum Flur zu öffnen) in allen Räumen?
3.3 Fragen an die Schüler*innen der RMS
Um Risiken aus Sicht der Betroffenen (Kinder und Jugendliche) erkennen zu können, werden laufend folgende Fragen an die Schüler*innen der RMS gerichtet und evaluiert:
- Was gefällt dir an der Musikschule am besten? Und was gefällt dir am wenigsten?
- Kommst Du gerne an die Rheinische Muikschule? Erzähle uns auch gerne, woran es liegt, wenn es dir nicht so gut gefällt.
- Hattest Du schon einmal Angst in der Rheinischen Musikschule? Mit wem hast Du darüber gesprochen?
- Was war dein schönstes Erlebnis an der Musikschule und was war dein schlechtestes Erlebnis?
- Was kann die Rheinische Musikschule besser machen, damit sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen können?
- Traust du dich zu sagen, wenn dir etwas unangenehm ist, oder denkst du, dass du Nachteile hast, wenn du etwas sagst?
- Gibt es Situationen, in denen du dich unwohl fühlst?
- Gibt es Unterrichtsorte (Räume / Gebäude), an denen du dich unwohl oder unsicher fühlst?
- Wie sicher und wohl fühlst du dich im Online-Unterricht?
4) Verhaltenskodex
Die Lehrkraft ist sich ihrer Vorbildfunktion und Verantwortung in der Lehrer*in-Schüler*in-Beziehung stets bewusst. Sie wahrt bei ihren Handlungen und im Sprachgebrauch die Menschenwürde, achtet die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten, vermeidet Diskriminierungen und strebt eine offene und ehrliche Kommunikation an. Es wird von ihr professionelle, pädagogische, fachliche und soziale Führung erwartet. Auch durch Kleidung, Auftreten und Gesamtbild der Lehrkraft wird diese Vorbildfunktion unterstützt. Die Lehrkraft fördert die Fähigkeiten und Talente der Schüler*innen. Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt. Der Verhaltenskodex gilt selbstverständlich auch in Räumen außerhalb der Rheinischen Musikschule.
5) Handlungskodex
Die Aspekte des oben genannten Verhaltenskodexes bilden die Grundlage für alle Handlungen des Kollegiums in der Rheinischen Musikschule. Diese sind durch folgende Grundsätze geprägt:
Auf Direktionsebene:
- Ohne erweitertes amtliches Führungszeugnis ist ein Arbeitsverhältnis an der Rheinischen Musikschule nicht möglich. Dies wird bei jedem Einstellungsverfahren sorgfältig beachtet.
- Die Aufnahme der pädagogischen Arbeit an der Rheinischen Musikschule setzt die Kenntnisnahme und schriftliche Anerkennung dieses Schutzkonzeptes voraus.
Auf Unterrichtsebene:
- Berührungen können im Musikschulunterricht unter methodischen Gesichtspunkten sinnvoll sein. Hier gilt, dass vor jeder Berührung von Lernenden zunächst erklärt wird, warum eine Berührung fachlich notwendig ist. Nachdem die Schüler*innen dieser zugestimmt haben, ist die zur Vermittlung des Unterrichtsinhaltes notwendige Körperberührung durch die Lehrkraft gestattet. Hierbei ist auf kleinste Anzeichen von Widerstand der Schüler*innen zu achten und deren und die individuellen Grenzen zu respektieren. Grundsätzlich gilt: Ein Nein ist ein Nein! Bei Minderjährigen gilt darüber hinaus: Geringste Anzeichen von Unsicherheit als Reaktion auf diese Frage sind ein Nein!
- Lehrkräfte müssen immer dann eine Grenze ziehen, wenn der Wunsch nach vermehrtem körperlichem Kontakt von Seiten der Schüler*innen ausgeht.
- Es gilt abzuwägen, ob und in welchem Umfang die Lehrkraft persönlichen Kontakt zu den Schüler*innen aufbauen möchte, wenn die Initiative von diesen beziehungsweise deren Eltern ausgeht. Hierbei ist das Alter der Kinder zu berücksichtigen. Die Lehrkraft sollte einen Weg finden, ihre Grenzen zu formulieren und einzufordern.
- Die Kleidung der Lehrkraft entspricht der Rolle und der Unterrichtssituation. Dies gilt umgekehrt auch für die Schüler*innen.
- Die Sprache der Lehrkraft ist von Respekt geprägt und entspricht stets der Rolle dieser in der jeweiligen Unterrichtssituation, bei der Aufsicht von schulischen Veranstaltungen und bei eventuellen privaten Kontakten mit Schüler*innen und deren Eltern.
- Eltern können, wenn sie wollen, jederzeit den Unterrichtsraum betreten, ebenfalls Schulleitung, Fach- und Regionalschulleitungen sowie Kolleg*innen.
- Die Lehrkraft handelt stets kultursensibel und ist sich bewusst, dass in anderen Kulturen andere soziale Regeln für das Miteinander gelten.
6) Verhaltensweisen im Unterricht an der RMS
Durch folgende konkrete Verhaltensweisen der Lehrkraft im Unterricht wird der respektvolle Umgang miteinander gefördert:
- Beim fachlich notwendigen Vorzeigen und Anleiten im Unterricht steht oder sitzt die Lehrkraft neben oder vor den Schüler*innen und nicht dahinter. Beim Deuten in den Notentext, oder bei Eintragungen in den Notentext steht die Lehrkraft immer neben den Schüler*innen. Ebenso beim Demonstrieren von Abläufen am Instrument.
- Vor allen Berührungen (Korrektur der Haltung) werden die Schüler*innen zunächst gefragt. Es erfolgt keine körperliche Berührung, ohne dass die Notwendigkeit erläutert wurde und die Schüler*innen ihr Einverständnis zum Ausdruck gebracht haben.
- Die Lehrkraft wahrt die Persönlichkeits-Sphärengrenze zu den Schüler*innen. Alle Lehrkräfte beachten im Sinne der interkulturellen Kompetenz, dass es kulturell bedingte unterschiedliche Auffassungen zu Persönlichkeits-Sphärengrenzen gibt.
- An der Rheinischen Musikschule wird eine gewaltfreie Sprache verwendet, die dem Leitbild entspricht.
7) Verfahrensabläufe
Wie reagiere ich als Lehrkraft der Rheinichen Musikschule, wenn ich den Verdacht einer Grenzverletzung oder eines Übergriffs durch Dritte auf Schüler*innen habe?
Grundsätzlich gilt, dass jedes Anzeichen oder jeder Verdacht immer ernst genommen wird, da bei beobachteten Anzeichen oder gar einem erhärteten Verdacht an die Sicherheit und den Schutz der Kinder und Jugendlichen gedacht werden muss. Anzeichen oder einem Verdacht müssen stets mit aller Sorgfalt nachgegangen werden.
Die jeweilige Fachleitung, oder Regionalschulleitung und die Leitung der RMS müssen durch die Lehrkraft über den Verdacht oder den Übergriff (zum Beispiel durch Eltern oder Kolleg*innen) in einem persönlichen Gespräch informiert werden. Diese entscheiden dann, je nach Schwere des Vorwurfs, über ein der jeweiligen Situation angepasstes weiteres Vorgehen und beziehen, falls erforderlich, weitere Stellen mit ein.
Jeder Verdacht wird ernst genommen. Ihm wird mit aller Sorgfalt, wie im folgenden Verfahren beschrieben, nachgegangen. Da sexualisierte Gewalt und Ausbeutung kein einmaliger Vorgang ist und mit Wiederholung zu rechnen ist, ist auch schon nach dem ersten Vorfall und bei vagem und erhärtetem Verdacht zuerst an die Sicherheit des Kindes und Jugendlichen zu denken.
Handelt es sich um einen Verdacht, der außerhalb der Rheinischen Musikschule entstanden ist, ist durch die Leitung der Rheinischen Musikschule Kontakt zu Zartbitter, Kinderschutzbund oder Jugendamt aufzunehmen.
Zartbitter e. V.
Sachsenring 2-4
50677 KölnTelefon: 0221 / 312055
info@zartbitter.de
Telefax: 0221 / 9320397
Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Kinderschutzbund Köln
Bonner Straße 151 (Zufahrt nur über Koblenzer Straße)
50968 KölnTelefon: 0221 / 577770
Telefax: 0221 / 5777711
Geschäftsstelle in Bayenthal
Rolshover Straße 7
51105 KölnTelefon: 0221 / 4744590
info@kinderschutzbund-koeln.de
Koordinationsstelle in Kalk
Jugendamt Köln
Telefon: 0221 / 221-91999
jugendamt.innenstadt@stadt-koeln.de
Innenstadt
Telefon: 0221 / 221-92999
jugendamt.rodenkirchen@stadt-koeln.de
Rodenkirchen
Telefon: 0221 / 221-93999
jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de
Lindenthal
Telefon: 0221 / 221-94999
jugendamt.ehrenfeld@stadt-koeln.de
Ehrenfeld
Telefon: 0221 / 221-95999
jugendamt.nippes@stadt-koeln.de
Nippes
Telefon: 0221 / 221-96999
jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de
Chorweiler
Telefon: 0221 / 221-97999
jugendamt.porz@stadt-koeln.de
Porz
Telefon: 0221 / 221-98999
jugendamt.kalk@stadt-koeln.de
Kalk
Telefon: 0221 / 221-99999
jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de
Mülheim
Handelt es sich um einen Verdacht, der andere Handelnde als Sie selbst innerhalb der Rheinischen Musikschule betrifft?
Meldung unverzüglich sowohl an die Fachleitung als auch an die Regionalschulleitung und die Direktion der Rheinischen Musikschule.
Handelt es sich um einen Vorwurf gegen Sie selbst?
Hier greift unbedingt das Mehr-Personen-Prinzip: Informieren Sie bereits bei ersten Anzeichen unverzüglich die Fachleitung und die Regionalschulleitung. Sorgen Sie dafür, dass möglichst mehrere Personen über den Vorfall informiert sind.
Bei eindeutigen Vorfällen oder begründetem Verdacht erfolgt sofort eine Meldung an die Direktion der Rheinischen Musikschule Köln.
Die Direktion der Rheinischen Musikschule Köln übernimmt sofort die Federführung und die Verantwortung über das Verfahren:
- Der Vorfall wird unverzüglich weitergeleitet an das Personalamt und Disziplinarstelle der Stadt Köln. Die entscheidet über das weitere Vorgehen, einschließlich Erstatten einer Strafanzeige und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
- Die Direktion trägt dafür Sorge, dass ab bekannt werden des Vorwurfs, jeglicher Kontakt zwischen den Betroffenen (Lehrkraft und Lernenden) unterbunden wird.
- Gleichzeitig stellt sie einen Lehrkraftwechsel für die*den betroffene*n Lernende*n sicher, so dass – wenn gewünscht – die pädagogische Arbeit unter geänderten personellen Bedingungen fortgesetzt werden kann.
- Die Direktion nimmt unverzüglich Kontakt mit den Erziehungsberechtigten der*des geschädigten Lernenden (Opfer?) auf und vermittelt psychologische Betreuung (siehe 7.1)
- Die Direktion bereitet gleichzeitig Maßnahmen zu einer möglichen Rehabilitation vor, für den Fall, dass der Verdacht nachträglich entkräftet werden kann.
8) Ansprechpartnerin und Vertrauenspersonen
Das Leitungsteam der Rheinischen Musikschule Köln benennt die Direktion als direkte Ansprechpartnerin für Kinder- und Jugendschutz und nimmt das Thema regelmäßig auf die Tagesordnung ihrer Sitzungen. Besprochen wird die Aktualisierung des Präventionskonzeptes sowie die Durchführung von Maßnahmen wie zum Beispiel Fortbildungen, um die Mitarbeiter*innen für dieses Thema zu sensibilisieren und systematisch nachzuhalten und zu verstetigen.
Als Vertrauenspersonen für Kinder und Jugendliche stehen zur Verfügung:
Telefon: 01525 / 4547853
rms.grundstufe@gmail.com
Hella Neumann
Telefon: 0174 / 630581
ThomasTaxus.Beck@stadt-koeln.de
Thomas Taxus Beck
Neben der Veröffentlichung auf der Webseite der Rheinischen Musikschule werden diese Kontaktdaten auch in allen Regionalschulen veröffentlicht, um jederzeit eine möglichst niedrigschwellige oder auch anonyme Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
9) Weiterführende Links zum Thema und Arbeitshilfen
Die Broschüre zur Prävention in der Kinder- und Jugendbildung finden Sie über den folgenden Link unter dem Suchbegriff "Schutz vor sexualisierter Gewalt":