Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm "Projekte der Kreativwirtschaft"?

Eine vitale Kreativwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor.

Das Förderprogramm soll dazu beitragen, die Kreativschaffenden in Köln in ihrer Entwicklung zu fördern und neue Akteur*innen und Unternehmen für den Standort Köln zu gewinnen. Die Förderung ist dabei nicht auf Projekte oder Maßnahmen, die auf das eigene Unternehmen einzahlen, ausgerichtet, sondern auf Vorhaben, die die Weiterentwicklung beziehungsweise die Vermarktung/die Präsentation der Kreativwirtschaft oder mindestens einer ihrer einzelnen Märkte in ihrer Gesamtheit fördern und so die Weiterentwicklung des bestehenden Ökosystems fortsetzen.

Wer kann im Programm zur Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft Zuwendungen beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Zusammenschlüsse von (Einzel-)Unternehmen, Verbände, Gruppen/Initiativen
  • Die Antragsteller*innen müssen Ihren Sitz in Köln haben. Davon kann abgewichen werden, sofern das Vorhaben schwerpunktmäßig im Kölner Stadtgebiet durchgeführt wird.
  • Die Antragssteller*innen müssen in einem oder mehreren der zwölf Teilmärkte der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software/Gamesindustrie, Sonstige) tätig sein und darin primär erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte (im Folgenden als Vorhaben bezeichnet), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die den Zweck der Präsentation/der Darstellung, der Vermarktung oder der Erschließung von neuen Zielgruppen der Kreativbranche in Köln in ihrer Gesamtheit oder mindestens einer ihrer zwölf Teilmärkte verfolgt oder
  • die im besonderen Maße den Kreativwirtschaftsstandort Köln bewirbt oder
  • die Weiterentwicklung der Kreativbranche in Köln in ihrer Gesamtheit oder mindestens einem ihrer zwölf Teilmärkte, beispielsweise durch Vernetzung, Austausch oder der Verleihung von Auszeichnungen, vorantreibt

Gefördert werden die mit der Durchführung solcher Vorhaben entstehenden Personal- und Sachkosten. Die Geltendmachung von Personal- und Betriebskosten für die Organisation beziehungsweise weitere Teilaufgaben des Projekts durch die Antragsteller*innen ist entsprechend anteilig für das Projekt möglich. Die Antragsteller*innen können für die eigene Arbeitsleistung beziehungsweise die ihrer Mitarbeiter*innen und ihre eigenen Betriebs- und Sachkosten (beispielsweise Büromiete, Telefon, Büromaterial, Porto und Ähnliches) maximal einen Anteil von 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts geltend machen.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden

  • Projekte, die der reinen Grundlagenerstellung dienen (zum Beispiel Studien)
  • Projekte, deren Fokus nicht auf dem erwerbswirtschaftlichen Kreativbereich liegen. Die Förderung von Kulturprojekten bzw. -veranstaltungen sowie darauf sich beziehende Vorhaben können nicht berücksichtigt werden.
  • Projekte, die bereits anderweitig eine Förderung der Stadt Köln erhalten.
  • Honorare für Management- oder Beratungsleitungen für einzelne Branchenakteur*innen sind im Rahmen dieses Förderprogramms ebenso nicht zuwendungsfähig.

Nach welchen Kriterien wird mein Antrag bewertet?

Folgende Bewertungskriterien werden bei der Beurteilung der Förderanträge angewendet:

  1. Priorität (30 %) Plausibilität der Bedarfsbegründung
  2. Priorität (30 %) Relevanz des Vorhabens zur Realisierung der angestrebten Förderziele beziehungsweise Bedeutung des Outputs des Vorhabens für die Kreativbranche
  3. Priorität (20 %) Maßnahmen mit Innovationscharakter beziehungsweise Anschubmaßnahmen werden im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit vorrangig berücksichtigt. Sofern eine Maßnahme in den Folgejahren Nachfolgekosten verursacht oder Organisationsaufwand bedeutet, muss die Deckung des damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwands bereits bei der Antragstellung gewährleistet sein. Wie die Gewährleistung sichergestellt wird, muss im Antrag dargestellt werden.
  4. Priorität (20 %) Bewertung der Maßnahme in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klima-/ Umweltschutz (Erreichen von Klimaschutzzielen, Langlebigkeit, Energieeffizienz, Schadstofffreiheit).

Was passiert, wenn das Antragsvolumen der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt?

Können gestellte förderungswürdige Anträge nicht oder nicht vollständig aus dem vorhandenen Förderbudget berücksichtigt werden, wird ein Ranking der förderfähigen Anträge durchgeführt. Die beantragte Fördersumme wird in ihrer Höhe zudem auf Plausibilität geprüft.  

Die Förderanträge werden entsprechend ihrer der Position des Rankings bedient. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Wie hoch ist die Förderhöhe und in welchem Umfang erfolgt die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent. Mindestens 20 Prozent der Kosten sind von Seiten der/die Antragsteller*in durch Eigenmittel zu decken. Die Förderung in Kombination mit sonstigen Fördermaßen der Stadt Köln ist ausgeschlossen. Der Zuschuss dient subsidiär nach den Eigenmitteln und Drittmitteln der Finanzierung der Maßnahme.  

Der höchstmögliche Förderbetrag beträgt 10.000 Euro. Förderanträge, die von einem Förderbedarf unter 5.000 Euro ausgehen, finden keine Berücksichtigung. Der Eigenanteil kann nicht durch ehrenamtliche Arbeit erbracht werden.

Ist der/die Antragsteller*in vorsteuerabzugsberechtigt (§ 15 UStG), werden lediglich die Nettokosten als förderfähig anerkannt. Die Förderung erfolgt in Form der Fehlbedarfsfinanzierung.

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.

Die im Antragsformular unter Punkt "8. Anlagen" genannten Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular einzureichen.

Bis wann kann ich meine Antragsunterlagen einreichen?

Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig bis spätestens zum 16. September 2025 ein. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, das heißt später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung.

Wo reiche ich meine Antragsunterlagen ein?

Per E-Mailstabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de

oder postalisch unter
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Postfach
10 35 64
50475 Köln

Wer hilft mir bei Fragen rund um das Förderprogramm?

Das Förderprogramm wird umgesetzt durch das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales (Stabsstelle Wirtschaftsförderung).  

Bei Fragen sprechen Sie das Team der Stabsstelle Wirtschaftsförderung gerne an.

Sie erreichen uns unter:  

E-Mail: stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 / 221-35591