Welche Ziele verfolgt das Förderprogramm "Unterstützung Handel 2025"?

Mit dem Förderprogramm sollen daher gezielt Maßnahmen unterstützt werden, die in den Handelslagen auf Kölner Stadtgebiet folgende Förderziele erreichen:

  • Stärkung und Belebung der Handelslagen durch Steigerung der Attraktivität und der Aufenthaltsqualität
  • Revitalisierung von leerstehenden Gewerbeflächen durch kulturelle oder soziokulturelle Zwischennutzungen
  • Verbesserung der Sichtbarkeit/Wahrnehmung von lokalen Handelslagen durch gemeinsame Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz im Einzelhandel
  • Stärkung von Kooperationen und Zusammenschlüssen
  • Unterstützung der Selbstorganisation der ehrenamtlich arbeitenden und zur Antragstellung berechtigten Organisationen durch die Finanzierung projektbezogener Personalkapazitäten

Wer kann die Förderung im Programm "Unterstützung Handel" beantragen?

Werbe-und Interessensgemeinschaften, sonstige Verbände von Einzelhandel, Gastronomie- und Handwerkbetrieben sowie Kooperationen von mehreren Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handel in einer lokalen Kölner Handelslage/Geschäftsstraße.

Einzelunternehmen beziehungsweise einzelne Einzelhändler*innen möglich, sofern beantragte Maßnahmen nicht nur auf die eigenen originären Unternehmensziele einzahlen. Dachverbände/-gemeinschaften antragsberechtigt, wenn mehrere Bezirks- beziehungsweise Stadtteilzentren innerhalb eines Antrags von den beantragten Fördermaßnahmen profitieren.

Einzelanträge von Einkaufzentren und Malls sind ausgeschlossen. Sofern Einkaufscenter und Malls Mitglied eines oben genannten Zusammenschlusses, einer Interessengemeinschaft, eines Verbandes sind oder in Kooperation mit einer solchen Gemeinschaft Maßnahmen im Sinne des Förderprogramms durchführen, ist dies für eine gemeinsame Antragstellung unschädlich. Maßnahmen innerhalb der Malls und der Einkaufzentren können auch in diesen Fällen keine Berücksichtigung finden.  

Auch natürlichen Personen und Einzelhandelsketten sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Dienstleistungen und Sachausgaben in folgenden Bereichen:  

Marketingmaßnahmen

  • Radiowerbung
  • analoge Werbung (Broschüre, Flyer, Plakatierung, Veedelsheft, et cetera)
  • Pflege Homepage
  • Social Media
  • Werbung auf beleuchteten Werbeträgern im öffentlichen Straßenland
  • Banner, Straßenüberspannungen mit Werbung, digitaler Adventskalender mit integrierter Werbung  

Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen

  • Technische Infrastruktur (zum Beispiel: Bühne, Bühnentechnik, Stromversorgung)
  • Programmförderung
  • Agenturbegleitung zur Professionalisierung von Veranstaltungen  

Dekorative und gestalterische Maßnahmen

  • Saisonale und ganzjährige Straßendekorationen
  • Fassaden-/ Straßenbegrünung, allgemein zugängliche Sitzmöbel im öffentlichen Straßenland (keine Außengastronomiemöblierung)
  • mobile Beschattungsmaßnahmen
  • Winter- oder Weihnachtsbeleuchtung (Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Hängung, Demontage)  

Verbesserung der Nachhaltigkeit im Einzelhandel

  • Maßnahmen zur Verminderung von Verpackung
  • Zustellungs-/Lieferdienste per Lastenrad (Konzeptentwicklung, Anschaffungen, Werbemaßnahmen)  

Revitalisierung von leerstehenden Gewerbeflächen durch kulturelle oder soziokulturelle gemeinnützige Zwischennutzungen

  • Programmförderung
  • Miete für technische Infrastruktur
  • Förderung von Verbrauchskosten in Form einer Einmal-Pauschale (Strom, Heizung, Wasser)
  • Werbemaßnahmen
  • Kosten für Genehmigung und Versicherung

Die Förderung von Mieten und Nebenkosten ist mit Ausnahme der Verbrauchskosten ausgeschlossen. Die Nutzung muss mit einer Steigerung der Attraktivität der Geschäftsstraße und Erhöhung der Kundenfrequenz verbunden sein.

Nach welchen Kriterien wird mein Antrag bewertet?

Die eingegangenen Anträge werden hinsichtlich ihrer Förderungsfähigkeit und -würdigkeit nach den folgenden Kriterien geprüft:

Voraussetzung der Förderungsfähigkeit

  • Der*die Antragsteller*in ist antragsberechtigt
  • Der Antrag liegt vollständig vor
  • Der Antrag bezieht sich auf eine in diesem Förderprogramm dargelegte Fördermaßnahme
  • Die Geplante Maßnahme ist mit den gesetzlichen Vorgaben/Satzungen kompatibel
  • Die Maßnahme wird nicht bereits durch anderweitige Zuschussmittel gefördert
  • Der Eigenanteil ist in der notwendigen Höhe vorhanden
  • Der ausgewiesene Zuschussbedarf liegt bei 8.000 Euro und 30.000 Euro
  • Die jeweiligen Maßnahmen beginnen frühestens nach der Antragstellung und enden spätestens am 31. Dezember 2025

Zusätzliche Voraussetzungen bei Maßnahmen zur Revitalisierung von leerstehenden Gewerbeflächen:

Das Objekt steht mindestens seit einem Monat leer. Das Objekt muss ohne Umbauten für den Nutzungszweck geeignet sein. Eine Nutzung für den beabsichtigten Zweck ist kurzfristig genehmigungsfähig. Das Projekt dauert mindestens drei, maximal sechs Monate. Die Nutzung ist nach den Kriterien der Abgabenordnung als Gemeinnützig einzustufen.

Sofern einer der Punkte verneint werden muss, ist der Antrag abzulehnen.

Beurteilung der Förderungswürdigkeit

  1. Priorität (30 Prozent)
    Plausibilität der Bedarfsbegründung
  2. Priorität (30 Prozent)
    Relevanz des Vorhabens zur Realisierung der angestrebten Fondsziele
  3. Priorität (20 Prozent)
    Investitionen, Maßnahmen mit Innovationscharakter beziehungsweise Anschubmaßnahmen werden im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit priorisiert. Sofern eine Maßnahme in den Folgejahren Nachfolgekosten verursacht oder Organisationsaufwand bedeutet, muss die Deckung des damit verbundenen finanziellen und organisatorischen Aufwands gewährleistet sein
  4. Priorität (20 Prozent)
    Bewertung der Maßnahme in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klima-/ Umweltschutz (Erreichen von Klimaschutzzielen, Langlebigkeit, Energieeffizienz, Schadstofffreiheit).

 

Was passiert, wenn das Antragsvolumen der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt?

Sollte das Antragsvolumen der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, erfolgt eine Auswahl in Form eines Rankings auf der Basis der festgelegten Kriterien zur Förderungswürdigkeit. Sofern der beantragte Zuschuss nicht vollumfänglich gewährt werden kann und der Antragsteller mehrere Maßnahmen beantragt hat, darf er die Fördermaßnahmen priorisieren.  

Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.  

Jede*r Antragsteller*in kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach den Kriterien dieses Förderprogramms erhalten.

Wie hoch ist die Förderhöhe und in welchem Umfang erfolgt die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent. Mindestens 20 Prozent der Kosten sind von Seiten des Antragstellers durch Eigenmittel zu decken. Die Förderung in Kombination mit sonstigen Fördermaßen der Kommune, des Landes oder des Bundes ist ausgeschlossen. Der Zuschuss dient subsidiär nach den Eigenmitteln der Finanzierung der Maßnahme.  

Der höchstmögliche Förderbetrag beträgt 30.000 Euro. Förderanträge, die von einem Förderbedarf unter 8.000 Euro ausgehen, finden keine Berücksichtigung. Eigenkosten der Antragsteller*in werden nicht gefördert. Der Eigenanteil kann nicht durch ehrenamtliche Arbeit erbracht werden.

Wie lange beträgt die Zweckbindungsfrist?

Sofern mit der Förderung die Anschaffung beweglicher Wertgegenstände über 800 Euro netto finanziert wird, verbleiben diese im Eigentum des Geförderten. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre. Ist der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt (§ 15 UStG), werden lediglich die Nettokosten als förderfähig anerkannt.

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Das Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.

Die im Antragsformular unter Punkt "8. Anlagen" genannten Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular einzureichen.

Bis wann kann ich meine Antragsunterlagen einreichen?

Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig bis spätestens zum 15. Juli 2025 ein.

Wo reiche ich meine Antragsunterlagen ein?

Per E-Mail: stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de  

oder postalisch unter
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Postfach
10 35 64
50475 Köln

Wer hilft mir bei Fragen rund um das Förderprogramm?

Das Förderprogramm wird umgesetzt durch das Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales (Stabsstelle Wirtschaftsförderung).  

Bei Fragen sprechen Sie das Team der Stabsstelle Wirtschaftsförderung gerne an. Sie erreichen uns unter:  

E-Mail: stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de
Telefon: 0221 / 221-35591