Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen und Flughäfen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen ganztags geöffnet sein. Allerdings dürfen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten nur Artikel des Reisebedarfs verkauft werden. Einzige Ausnahme ist der 24. Dezember (Heiligabend). Hier ist der Verkauf grundsätzlich nur bis 17 Uhr erlaubt.
Zum Reisebedarf gehören:
Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken, Spielzeug geringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.
Auf dem Flughafen Köln-Bonn dürfen an Sonn- und Feiertagen neben den Waren des Reisebedarfs auch Waren des täglichen Gebrauchs und Verbrauchs sowie Geschenkartikel abgegeben werden. Die Gesamtfläche der Verkaufsstellen darf dort allerdings 4.000 Quadratmeter nicht übersteigen. Die einzelne Verkaufsstellenfläche darf nicht mehr als 500 Quadratmeter betragen.