Allgemeine Öffnungszeiten sind die Zeiten, an denen alle Ladengeschäfte für den Verkauf von Waren grundsätzlich geöffnet sein dürfen. Für alle Zeiten darüber hinaus, also Sonntage und Feiertage, gelten besondere Regelungen. Die Regelungen hierzu sind im Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen getroffen.

Ladenöffnungszeiten

Zu folgenden Zeiten dürfen Ladengeschäfte grundsätzlich für den Verkauf von Waren geöffnet sein:

  • an Werktagen ohne zeitliche Begrenzung (allgemeine Ladenöffnungszeit)
  • am 24. Dezember von 0 bis 14 Uhr, wenn es sich um einen Werktag handelt
  • wenn der 24. Dezember ein Sonntag ist, von 10 bis 14 Uhr, aber nur, wenn die Verkaufsstelle überwiegend Lebens- und Genussmittel gewerblich anbietet oder ausschließlich Weihnachtsbäume verkauft.

Besondere Regelungen

Besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen

gibt es für Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren sowie für Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe.

gelten ebenfalls besondere Regelungen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinaus gehen.