Allgemeine Hinweise

Das Merkblatt soll die im Zusammenhang mit der Antragstellung und Abrechnung städtischer Zuschüsse am häufigsten gestellten Fragen beantworten. Es ersetzt nicht eine Beratung zu speziellen Einzelfragen insbesondere auch zur Umsetzung der Maßnahme und zum Ablauf des Verfahrens. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Kulturraummanagements im persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung.

Wer kann gefördert werden

Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum in Köln für die kulturelle Arbeit nutzen. Wir fördern ausschließlich professionell tätige Kulturschaffende wie beispielsweise Veranstalter*innen und Projektentwickler*innen sowie Netzwerke, Institutionen und Vereine der freien Szene. Nicht berücksichtigt werden semiprofessionelle Künstler*innen sowie Projekte von Laien. Außerdem werden Strukturen in kultur- und kreativwirtschaftlichen Zusammenhängen unterstützt. Die Förderung erfolgt unabhängig von der Organisations- und Rechtsform.

Was kann gefördert werden

Wir fördern unter anderem die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:

  • Arbeiten zum Erhalt oder Schaffung einer (baurechtlichen) Genehmigung als Versammlungsstätte, wie beispielsweise Anpassung/Ergänzung des Brandschutzes oder der Sanitäranlagen

Sofern Gebäude für kulturelle Nutzungen angemietet werden, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung der Vermieter*in für die Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen besteht.

  • Mobile Einbauten oder Technikausstattung für eine kulturspezifische Nutzung wie beispielsweise mobile Tribünensysteme
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, beispielsweise durch Ein-oder Anbau eines Aufzuges

Keine Antragsfristen

Ihre Anträge für Maßnahmen können Sie unterjährig stellen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und gegebenenfalls bewilligt.

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie sich für die gleiche Maßnahme innerhalb eines Jahres nicht erneut bewerben.

 

Verfahrensablauf

Antragstellung

 

Ihren Antrag können Sie schriftlich per E-Mail oder Post einreichen. Bitte fügen Sie diesem folgende Unterlagen/Informationen bei:

  • eine Beschreibung der Inhalte und Ziele Ihrer Maßnahmen
  • Bei größeren bautechnischen Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke ist die Vorlage einer Kostenschätzung gemäß DIN 276, die von einem*r Fachplaner*in erstellt wurde, erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von Ihnen, den Antragstellenden zu finanzieren.
  • Bei kleineren Baumaßnahmen oder Technikförderung können Sie alternativ drei, insbesondere hinsichtlich Qualität und Menge, vergleichbare Angebote einreichen. Stellen Sie diese in einer tabellarischen Übersicht, "Preisspiegel", dar. Sollten Sie sich nicht für das wirtschaftlichste Angebot entscheiden, begründen Sie dies bitte gesondert.
  • Reichen Sie bitte einen ausgeglichenen Kosten-/Finanzierungsplan ein. Dies bedeutet, dass alle geplanten Ausgaben durch die geplanten Einnahmen, einschließlich des beantragten Zuschusses, gedeckt werden. Geben Sie dabei auch die Eigenmittel an, die mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten betragen.
  • Auskunft über eine mögliche Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Auskunft über die Dauer des aktuellen Mietvertrages sowie geplanter Verlängerungen
  • Ergänzen Sie den Antrag um allgemeine Angaben: Name des Antragstellenden, betroffene Institution, Eigentümer*in/Vermieter*in der Immobilie. 

Notwendige und erforderliche Genehmigungen von Behörden, der*s Eigentümer*in und sonstigen Stellen müssen vor Durchführung der geplanten Maßnahmen vorliegen. Diese legen Sie auf Nachfrage vor.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang besonders:

  • Bei Privateigentum ist die schriftliche Genehmigung der*s Eigentümer*in für den Einbau beziehungsweise die Veränderung am Gebäude notwendig.
  • Sie müssen durch Mietvertrag oder anderweitige verbindliche Erklärung nachweisen können, dass die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre für den nutzungsspezifischen kulturellen Zweck eingesetzt werden. Sofern im Verfahren andere Bindungsfristen durch uns festgelegt werden, sind diese von der*m Eigentümer*in  zu bestätigen.
  • Der Restwert der verbleibenden Nutzungsdauer wird von den Zuschussnehmenden zurückgefordert, sofern die festgelegte Bindungsfrist nicht eingehalten wird. Dies gilt auch bei Auszug, wenn Einbauten im Gebäude verbleiben. Da es sich in diesem Fall um eine Wertsteigerung für den*die Eigentümer*in handelt, muss mit Antragstellung eine entsprechende rechtlich verbindliche Regelung zwischen Zuschussnehmer*in  und Eigentümer*in getroffen und uns vorgelegt werden.

Weitere Hinweise

  • Wir bezuschussen Maßnahmen bis zu maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro.
  • Die Einbringung von Sachleistungen ist nicht möglich. Sofern durch Dritte (Sponsor*innen, sonstige Fördernde) Komplementärmittel in die Maßnahme einfließen, müssen keine weiteren Eigenmittel eingebracht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn dadurch mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten erreicht werden.
  • In die Kalkulation nehmen Sie bitte nur kassenwirksame und förderfähige Leistungen auf. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sind die Bruttobeträge (Beträge inklusive Mehrwertsteuer) anzusetzen. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, geben Sie im Antrag nur Nettobeträge (Beträge ohne Mehrwertsteuer) an. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
  • Alle in die Kalkulation aufzunehmenden Daten dürfen sich ausschließlich auf das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), in dem die Aktivität durchgeführt wird und auf die Finanzierung der beantragten Maßnahme beziehen. Sofern die Maßnahme eine überjährige Planung und Umsetzung beinhaltet, stimmen Sie dies im Vorfeld der Antragsstellung mit dem zuständigen Referat des Kulturamtes ab.

Ihren formlosen Antrag inklusiver aller oben aufgeführten Anlagen senden Sie bitte an:

Dezernat für Kunst und Kultur

Kulturraummanagement

Richartzstraße 2-4

50667 Köln

oder per E-Mail

Kontakt per E-Mail

Antragsentscheidung

Wir beurteilen, bewerten und entscheiden über die eingegangenen Anträge. Für die Prüfung größerer bautechnischer Verfahren mit Beteiligung mehrerer Gewerke ist gegebenenfalls eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 (erstellt durch Fachplaner*in) einzureichen. Noch fehlende oder unvollständige Unterlagen können Sie nun nachreichen oder ergänzen.

Bewilligung und Mittelabruf

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen mit positivem Ergebnis geprüft wurden, wird der Zuschuss bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, Mittel ganz oder teilweise abzurufen.

Verwendungsnachweis

Im Bewilligungsbescheid benennen wir den Abgabetermin für den Verwendungsnachweis. Dies ist in der Regel drei Monate nach Durchführung der Maßnahme. Mit diesem Nachweis dokumentieren Sie uns den inhaltlichen Erfolg der Maßnahme sowie die zweckgebundene Verwendung der Mittel. Wie sich der Verwendungsnachweis zusammensetzt, können Sie der Bewilligung entnehmen. In der Regel besteht er aus den nachfolgenden Belegen:

  • Detaillierte Einzelauflistung der Einnahmen (gilt auch für Drittmittel) sowie Ausgaben anhand von entsprechenden Belegen auf der Grundlage des bei der Bewilligung vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplans
  • Versicherung darüber, dass die Einnahmen und Ausgaben entsprechend des zahlenmäßigen Nachweises im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben angefallen sind und die Angaben mit den Büchern und Belegen belegt werden können
  • Ein Zuschuss für Honorar-, Lohn- oder Vergütungszahlungen an Dritte darf nur verwendet werden, wenn die zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Sofern der Zuschuss die tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Kosten überschreitet, ist die Differenz zu erstatten. Reduzieren sich die Gesamtkosten bei einer Fehlbedarfsfinanzierung, bleibt Ihr Eigenanteil gleich. Die Förderhöhe reduziert sich entsprechend. Dies kann gegebenenfalls zu einer notwendigen Rückerstattung führen.

Wichtige Informationen zum Verfahren

Beachten Sie bitte während des gesamten Verfahrens:

  • Kosten, die vor Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides entstehen, können wir nur dann als förderfähig anerkennen, wenn Sie zuvor formlos einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt haben und dieser genehmigt wurde.
  • Alle qualitativen, quantitativen und zeitlichen Veränderungen der Maßnahme teilen Sie uns zeitnah schriftlich mit. Diese Veränderungen haben gegebenenfalls Auswirkungen auf die anstehende Bewilligung.
  • Eine -auch teilweise- Verwendung des städtischen Zuschusses für einen anderen als den genehmigten Bewilligungszweck ist unzulässig und kann zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel führen.
  • Den städtischen Zuschuss müssen Sie im Jahr der Bewilligung verwenden. Abweichungen können zur Rückforderung bereits bewilligter Mittel führen.
  • Während der Dauer der Bindungsfrist weisen Sie in allen Werbemaßnahmen auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Köln, Kulturraummanagement hin. Hierfür verwenden Sie das städtische Logo.

Kontakt

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrer geplanten Maßnahme wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Referat im Kulturamt.

Ihr Kontakt ins Kulturamt

Bei formalen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das

Kulturraummanagement

Telefon 0221 / 221-32865

E-Mail an Kulturraummanagement