Bekanntgabe des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Grundeigentum
Wenn Sie die Angebote von städtischen Internetseiten besuchen, erbringt die Stadt Köln für Sie einen Dienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes. Dabei verarbeitet die Stadt Köln Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung der Stadt Köln.
Im Zusammenhang mit der Meldung des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Grundstücken benötigt das Steueramt der Stadt Köln Ihre persönlichen Daten.
Kontaktangaben zur datenverarbeitenden Stelle
E-Mail: 212-GBA-Eigentumswechsel@STADT-KOELN.DE
Telefon: 0221 / 221-21686
Adresse: Athener Ring 4, 50765 Köln
Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt oder gespeichert.
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende IT-Fachanwendungen oder andere Dienststellen/Behörden weitergegeben oder befinden sich mit diesen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datenaustausch:
Ihre Daten werden im Zuge der Nutzung von MS-Office-Anwendungen verarbeitet und gespeichert. Im Zuge der Verarbeitung des gemeldeten Eigentumswechsels werden die Daten im Zuge der weiteren Verarbeitung auch an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben.
Rechtliche Grundlagen
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer dem Steueramt der Stadt Köln obliegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, erforderlich ist (§ 29 b Abgabenordnung i. V. m. § 1 Abs. 2 Abgabenordnung i. V. m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e), Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung, § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e), Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung). Zu den Aufgaben des Steueramtes gehört es nach Maßgabe der Gesetze die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 AO).
Eine Weitergabe Ihrer Daten ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 29 c Abgabenordnung zulässig.
Sie haben ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (Voraussetzungen in Artikel 15 DSGVO). Sie haben ferner ein Recht auf Beschwerde (Voraussetzungen in § 29 DSG NRW in Verbindung mit Artikel 77 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Artikeln 16 bis 18 DSGVO).
Dauer der Speicherung/Löschfristen
Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Historische Archiv der Stadt Köln aus.
Ihre Rechte
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Übertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Diese Rechte können nach Artikel 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten
Bei elektronischer Antragstellung bietet Ihnen die Stadt Köln für einzelne Services häufig ein Online-Formular an, mit dem Sie Ihr Anliegen mitsamt Ihren persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übermitteln können (SSL - zu erkennen an dem "https" vor der aufgerufenen Internetadresse).
Auch bei einer elektronischen Antragstellung per E-Mail mittels qualifizierter elektronischer Signatur an das Postfach stadtverwaltung@stadt-koeln.de oder über De-Mail info@stadt-koeln.de-mail.de können Sie der Stadt Köln rechtssicher und vertraulich elektronische Nachrichten und Dokumente inklusive Ihrer persönlichen Daten übersenden.
Unabhängig vom Übertragungsweg unterfallen Ihre Daten behördenintern der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW dem Datenschutz und sind zweckgebunden.
Bitte beachten Sie, dass eine unverschlüsselte Übermittlung von Daten über einfache Internet-Formulare oder die Nutzung offener Internetverbindungen in beiden Richtungen die Möglichkeit birgt, dass Dritte Ihre Daten auf dem Übertragungsweg zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Weitere Hinweise zu den Themen E-Mail, Viren und Dateianhänge entnehmen Sie bitte auch der Seite
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter
Stadt Köln
Datenschutzbeauftragter
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-32962
Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon 0211 / 38424-0
oder E-Mail: