Erlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie

Wenn Sie die Angebote von städtischen Internetseiten besuchen, erbringt die Stadt Köln für Sie einen Dienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes. Dabei verarbeitet die Stadt Köln Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung der Stadt Köln.

Allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Köln

Im Rahmen Ihres Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie benötigt die Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, Ihre persönlichen Daten.

Kontaktangaben zur datenverarbeitenden Stelle

E-Mail: Gaststaettenangelegenheiten@stadt-koeln.de

Telefon: 0221 / 221-27761

Adresse: Willy-Brandt-Platz 3 , 50679 Köln

Hierbei werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, also insbesondere erhoben, übermittelt oder gespeichert.

Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende IT-Fachanwendungen oder andere Dienststellen/Behörden weitergegeben oder befinden sich mit diesen im Rahmen der Sachbearbeitung im Datenaustausch:

Polizei, städtische Ämter sowie weitere öffentliche Stellen gemäß § 14 Abs. 6 GewO zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder die vorg. Empfänger könnten die Daten beim Gewerbetreibenden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erheben oder von einer solchen Datenerhebung nach der Art der Aufgabe, für deren Erfüllung die Kenntnis der Daten erforderlich ist, absehen. Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Krankenkassen oder Auskunftssuchende gemäß § 14 Abs. 7 GewO, sofern ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft gemacht wird und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Polizei, Staatsanwaltschaft, Gewerbezentralregister nach § 14 Abs. 9 GewO soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.

Zur Überwachung und Dokumentation der fristgerechten und vollständigen Zahlung beziehungsweise Erstattung, werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Köln weitergegeben. Hierzu werden von dort zusätzlich die Kontodaten der Einzahlerin beziehungsweise des Einzahlers verarbeitet

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung sind die §§ 32, 33 in Verbindung mit § 46 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO) (BGBl. I, Seite 564 vom 28.04.1982), § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (Gesetz- und Verordnungsblatt NW Nr. 38 vom 30.08.1983, Seite 306 ff), in Verbindung mit der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 13.02.1998 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 9 vom 9. März 1998) - in den derzeit gültigen Fassungen.

Dauer der Speicherung/Löschfristen

Löschung der Daten:
Die Schriftgutordnung der Stadt Köln sieht grundsätzlich eine unbefristete Aufbewahrung der Erlaubnisse gemäß § 2 GastG und § 11 Abs. 1 GastG vor. 10 Jahre nach Erlöschen der Erlaubnisse müssen die Daten archiviert oder ggf. auch endgültig gelöscht werden. Außengastronomien sind Bestandteil der Gaststättenakte und an diesen Betrieb gebunden.

Archivierung der Daten:
Nach § 4 i. V. m. § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW) müssen die Daten dem zuständigen Archiv (hier: Historisches Archiv der Stadt Köln) angeboten werden. Nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW sind auch Unterlagen anzubieten und zu übergeben, die personenbezogene Daten enthalten, die nach einer Vorschrift des Landes- oder Bundesrechts gelöscht werden müssten oder gelöscht werden könnten, sofern die Speicherung der Daten nicht unzulässig war, oder die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen. Eine Löschung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch das Historische Archiv. Bei Archivwürdigkeit erfolgt auf Grundlage des nordrhein-westfälischen Archivgesetzes eine dauerhafte Archivierung der Daten im elektronischen Langzeitarchiv des Historischen Archivs der Stadt Köln. Den Zugriff auf die Daten regelt § 6 ArchivG NRW. Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten greifen nach § 7 ArchivG NRW festgelegte Schutzfristen.

Ihre Rechte

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Übertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Diese Rechte können nach Artikel 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. Der Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten

Bei elektronischer Antragstellung bietet Ihnen die Stadt Köln für einzelne Services häufig ein Online-Formular an, mit dem Sie Ihr Anliegen mitsamt Ihren persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übermitteln können (SSL - zu erkennen an dem "https" vor der aufgerufenen Internetadresse).

Auch bei einer elektronischen Antragstellung per E-Mail mittels qualifizierter elektronischer Signatur an das Postfach stadtverwaltung@stadt-koeln.de oder über De-Mail info@stadt-koeln.de-mail.de können Sie der Stadt Köln rechtssicher und vertraulich elektronische Nachrichten und Dokumente inklusive Ihrer persönlichen Daten übersenden.

Unabhängig vom Übertragungsweg unterfallen Ihre Daten behördenintern der seit 25. Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW dem Datenschutz und sind zweckgebunden.

Bitte beachten Sie, dass eine unverschlüsselte Übermittlung von Daten über einfache Internet-Formulare oder die Nutzung offener Internetverbindungen in beiden Richtungen die Möglichkeit birgt, dass Dritte Ihre Daten auf dem Übertragungsweg zur Kenntnis nehmen oder verfälschen. Weitere Hinweise zu den Themen E-Mail, Viren und Dateianhänge entnehmen Sie bitte auch der Seite

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln unter

Stadt Köln
Datenschutzbeauftragter
Stadthaus Deutz - Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-22457 oder 0221 / 221-32962

Kontakt über ein sicheres Formular E-Mail

Mögliche Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Telefon 0211 / 38424-0

oder E-Mail:

poststelle@ldi.nrw.de