Die Stadtverwaltung Köln ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://so-in.stadt-koeln.de, in.koeln und Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Internetseite www.so-in.stadt-koeln.de ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar:

  • Kartendarstellung der Verortung: Nicht alle wesentlichen Inhalte und Funktionen sind auch ohne Javascript verfügbar.
  • Kontraste von Texten und Links sind zum Teil nicht ausreichend.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 02. November 2021 erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte

  • Im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung 2021

Feedback und Kontakt


Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.so-in.stadt-koeln.de auffallen, oder Sie Fragen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte haben, wenden Sie sich gerne an die www.so-in.stadt-koeln.de Redaktion.

Amt für Informationsverarbeitung
Telefon: 0221 / 221-0
E-Mail: soziale-infrastruktur-support@stadt-koeln.de

 

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden dieser E-Mail personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten an das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen


Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Die Überwachungsstelle ist per E-Mail erreichbar über: ueberwachung-barrierefreie-it@mags.nrw

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen


Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Redaktion des Amtes für Informationsverarbeitung der Stadt Köln nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.