Wir sind bemüht unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Führerscheinpflichtumtausch.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://fuehrerschein-pflichtumtausch.stadt-koeln.de ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und
  • der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) 

vollständig vereinbar.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. September 2021 erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.

Dokumentation der Funktionen für die Barrierefreiheit

Funktionalitäten für die Barrierefreiheit finden Sie oben rechts auf der Seite. Das Menü ist mit einem entsprechenden Symbol (Männchen mit zur Seite gestreckten Armen) gekennzeichnet. 

Das Menü mit den Funktionalitäten öffnet sich mit einem Klick oder wenn Sie auf das Symbol navigieren und Enter drücken und wird in der Mitte des Bildschirms angezeigt. 

Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

  • Farben invertieren bewirkt, dass alle Farben auf dieser Webseite ins Gegenteil gewandelt werden.
  • Kontrast erhöhen passt die Farben dieser Webseite so an, dass alles kontrastreicher ist.
  • Schwarz-Weiß Modus wandelt alle Farben dieser Webseite in Schwarz, Weiß und Grautönen.
  • Nachtmodus wandelt alle Farben in Schwarz und Gelb. Hier werden dunkle Schriften in Gelb auf Schwarzen Hintergrund und helle Schrift in Schwarz auf gelben Hintergrund gewandelt.

Diese Funktionen sind am effektivsten, wenn sie einzeln ausgewählt werden.

Feedback und Kontakt

Bei Fragen, etwaigen Mängeln und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte wenden Sie sich: 

Amt für öffentliche Ordnung

Führerschein- und Fahrschulangelegenheiten

Ottmar-Pohl-Platz 1

51103 Köln

Kontaktformular der Stadt Köln E-Mail-Adresse Führerscheinstelle

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

 

E-Mail Adresse der Ombudsstelle Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.