hier: 5. Planänderungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 12 Köln-Kalk Bau-Kilometer 4,234 bis Bau-Kilometer 6,232 entlang der Bahnstrecke 2651 Köln–Gießen in der Stadt Köln
Offenlage der Antragsunterlagen
Veröffentlicht im Amtsblatt, Nummer 14 am 5. April 2017
Die Neubaustrecke Köln–Rhein/Main ist zum Fahrplanwechsel 2002 in Betrieb genommen worden. Sie endet im Knoten Köln derzeit an der Abzweigstelle Köln Steinstraße. Da alle Verkehre von dort in Richtung Köln-Hauptbahnhof und Bahnhof Köln-Deutz gebündelt werden, ist ein zweigleisiger Ausbau zwischen Köln-Deutz und Köln-Vingst vorgesehen.
Der PFA 12 wurde bereits am 25. September 1997 vom Eisenbahn-Bundesamt planfestgestellt und durch vier folgende Planänderungsverfahren modifiziert.
Der PFA 12 Köln-Kalk beginnt östlich des Kreuzungspunktes mit der Rolshover Straße im ehemaligen Bahnhof Köln-Kalk und verläuft entlang der heutigen Bahnstrecke 2651 Köln–Gießen südöstlich in Richtung Köln-Porz. Er endet circa 150 Meter östlich der Überführung über den Vingster Ring und weist damit eine Länge von circa 2 Kilometer auf.
Die auf einem Damm liegende Bahntrasse quert im Streckenverlauf verschiedene Deutsche Bahn-Strecken und Straßen höhenfrei. Die einzelnen Kreuzungspunkte sind:
- das Kreuzungsbauwerk mit der Strecke 2641 (Bau-Kilometer 5,137)
- das Kreuzungsbauwerk mit den Strecken 2324 und 2666 (Bau-Kilometer 5,223)
- die Eisenbahnüberführung Homarstraße (Bau-Kilometer 5,298) und
- die Eisenbahnüberführung Vingster Ring (Bau-Kilometer 6,058)
Die Erweiterung der Gleisinfrastruktur um eine zweigleisige Strecke auf dem Abschnitt Bahnhof Köln Messe/Deutz tief–Abzweigstelle Köln Flughafen Nordwest soll im PFA 12 durch die Weiterführung der Bahnstrecken 2660 und 2691 von beziehungsweise bis Bahnhof Köln-Kalk realisiert werden. Die Bahnstrecke 2660 soll südlich der Rhein-Sieg Strecke 2651 im Linienbetrieb aus Richtung Bahnhof Köln Messe/Deutz tief und die Bahnstrecke 2691 zwischen den Gleisen der Strecke 2651 im Richtungsbetrieb aus Richtung Abzweigstelle Köln Flughafen Nordwest verlängert werden. Kernpunkt des geplanten Vorhabens ist die höhenfreie Führung von Zügen auf den Relationen Bahnhof Köln Messe/Deutz tief -Abzweigstelle Köln Steinstraße und Bahnhof Köln Messe/Deutz–Bahnhof Köln/Bonn Flughafen mit Hilfe von Überwerfungsbauwerken im ehemaligen Bahnhof Köln-Kalk. An der Südseite sind zur Verbreiterung des Dammes neue Stützwände geplant. Weiterhin erfordern die beiden zusätzlichen Gleise in diesem PFA im Bereich der heute vorhandenen Eisenbahnbrücken über die unterquerenden Straßen sowohl Abbruchmaßnahmen, Anpassungen bei den vorhandenen Brückenbauwerken als auch Neuerstellungen von Brücken.
Bedingt durch die Gleisveränderungen sind im PFA 12 auf der Nordseite neue Schallschutzwände und an der bestehenden Schallschutzwand an der Nordseite westlich des Vingster Rings entsprechende Anpassungs- und Umbauarbeiten geplant.
Zur Kompensation der Eingriffe in Landschaft und Natur sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Gegenstand dieses Planänderungsverfahrens ist lediglich der PFA 12. Es können nur Einwendungen gegen die Änderungsplanung für diesen PFA 12 erhoben werden. Einzelheiten der Planung sind den ausgelegten Planunterlagen zu entnehmen. Für den PFA 11 Köln-Deutz wird ein separates Planfeststellungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, in dem dann ebenfalls die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen besteht.
Wo und wann kann ich die Unterlagen einsehen?
Die Unterlagen können Sie vom 24. April 2017 bis einschließlich 23. Mai 2017 einsehen beim
Bauverwaltungsamt
Stadthaus-Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Zimmer 14 C 46
- Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Darüber hinaus werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
Haben Sie Einwendungen?
Wenn Ihre Belange durch die Planung berührt werden, können Sie bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 6. Juni 2017, Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen können Sie erheben bei der
- Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder
- Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Haben Sie Fragen?
Fragen zum Vorhaben beantwortet
DB Netz AG
I.NG-W-K(3)
Hermann-Pünder-Straße 3
50679 Köln
Fragen zum Verfahren beantwortet
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2 bis 10
50667 Köln