Keine Kurzen für Kurze
Gern getrunken - legal - brisant: Alkohol

Die Kampagne '"Keine Kurzen für Kurze"' soll Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs schützen!
Das Durchschnittsalter des ersten Konsums von Alkohol liegt derzeit in Deutschland bei 13 Jahren, der erste Rausch wird durchschnittlich mit 14 Jahren erlebt.
Alkohol wird gern getrunken, ist auf Festen kaum wegzudenken und in unserem Kulturkreis weit verbreitet. Nicht jeder Mensch, der Alkohol trinkt, wird abhängig.
Jedoch konsumieren über vier Millionen Menschen zwischen 18 und 69 Jahren in Deutschland missbräuchlich oder abhängig Alkohol.
Jugendliche sind besonders gefährdet!
Aktuell trinken etwa ein Drittel der Jugendlichen von 15 bis 17 Jahren regelmäßig Alkohol. Riskantes Trinken nimmt zu, so etwa das "Rauschtrinken" unter Jugendlichen. Außer den gesundheitlichen Auswirkungen ist die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr durch den Einfluss von Alkohol besonders hoch.
Deshalb: Unterstützen Sie bitte diese Kampagne und helfen Sie weiterhin mit, Kinder und Jugendliche zu schützen!
- Keine Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren!
- Keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren, auch keine Liköre!
- Keine Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren!
- Alkopops müssen mit folgendem Hinweis versehen sein: "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz"!
Insbesondere den Einzelhandel und die Gaststätten fordern wir auf, auch weiterhin auf folgende Punkte besonders zu achten:
- Lassen Sie sich im Zweifel den Ausweis zeigen!
- Verweigern Sie unter gegebenen Umständen den Verkauf von Alkohol!
- Machen Sie deutlich, dass der Verkauf von Alkohol an Jugendliche laut Gesetz nicht erlaubt ist!
- Bieten Sie in Gaststätten mindestens ein nichtalkoholisches Getränk nicht teurer an als das billigste alkoholische Getränk. So sieht es das Gaststättengesetz vor!
- Kommen Sie der gesetzlichen Auflage nach und hängen Sie das aktuelle Jugendschutzgesetz und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften gut sichtbar auf!
Geschichte und Wirkungsweise des Alkohols
Alkoholische Getränke haben als Nahrungs-, Genuss- und Rauschmittel eine Jahrtausende alte Tradition. In altägyptischen Verzeichnissen wurden Arbeitslöhne in Brot- und Biereinheiten abgegeben. Jedoch dienten die zur Alkoholgewinnung notwendigen Grundstoffe in erster Linie der Ernährung. Aus diesem Grund und weil Alkohol schlecht haltbar gemacht werden konnte, kam es trotz seiner weiten Verbreitung im Altertum nicht zu der Entwicklung von nennenswerten Abhängigkeiten.
Alkohol wirkt in geringen Mengen anregend und stimmungssteigernd. Hemmungen und Ängste werden weniger stark wahr genommen. Daher scheint die Kontakt- und Kommunikationsbereitschaft vorübergehend erhöht. Um riskantes Verhalten, bezogen auf Sucht, zu verstehen, muss der "subjektive Sinn" erkannt werden.
Jugendliche sind gefährdet, abhängig zu werden, wenn sie, meist unbewusst, Alkohol als "Mittel" einsetzen, zum Beispiel um:
- soziale Ängste zu verringern
- die eigene "Stimmung" zu verbessern
- Geselligkeit herzustellen
- Ärger hinunterzuspülen
- das Empfinden von Sinnlosigkeit zu vertreiben
- ihren Selbstwert zu steigern
Bei mittlerer und höherer Dosierung schlägt die gesteigerte Stimmung oft um in ein Empfinden von Unzulänglichkeiten und führt zu Aggression und Gewalt. Im schweren Rausch kommt es zur Veränderung von Bewusstseins- und Orientierungszuständen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Jugendschutzgesetz auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz:
JugendschutzgesetzVorsicht vor Bußgeldern und Strafen
Wenn Sie gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Bei besonders schwer wiegenden Verstößen kann neben dem Bußgeld auch die Schließung Ihres Betriebes angeordnet werden (§ 28 Absatz 5 Jugendschutzgesetz). Vorsätzliche Verstöße aus Gewinnsucht oder bei beharrlicher Wiederholung werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft und führen in jedem Falle auch zur Betriebsschließung (§ 27, Absatz 2 Jugendschutzgesetz).
Sponsoren und Unterstützer der Kampagne
- Stadt Köln
- Landschaftsverband Rheinland
- Kölner Verkehrs-Betriebe
- Festkomitee des Kölner Karnevals
- Interessengemeinschaft Altstadt
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband
- Sozialdienst Katholischer Männer Köln
- Sozialdienst Katholischer Frauen Köln
- Arbeitsgemeinschaft Offene Tür
- Drogenhilfe Köln
- Polizei
- Bundespolizei Köln