Sie benötigen ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis können Sie beim Bundesamt für Justiz online beantragen. Dazu benötigen Sie die eID Funktion Ihres Personalausweises oder den elektronischen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen finden Sie unter dem Unterpunkt "Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz".

Wir nehmen Ihr Anliegen auch gerne im Kundenzentrum Ihrer Wahl entgegen und leiten es an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • der Verwendungszweck

    muss bei der Beantragung angegeben werden

  • zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde

    da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird

  • gegebenenfalls das Aktenzeichen

    aus dem Schreiben der Behörde, die das Führungszeugnis angefordert hat

  • bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung

    von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen

  • Nachweis, dass Gründe für eine Gebührenbefreiung vorliegen

    Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll, benötigen wir eine Bescheinigung, dass Sie ehrenamtlich tätig sind. Die Bestätigung erhalten Sie von der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben. Welcher Personenkreis außerdem eine Gebührenbefreiung beantragen kann, entnehmen Sie bitte dem Hinweis "Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und Gebührenbefreiung".

Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz

Beim Bundesamt für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis auch selbst online beantragen und bezahlen.

Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Dienstleistung ohne Termin

Für diese Dienstleistung wenden Sie sich bitte ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an die Info-Theke des Kundenzentrums.

Bearbeitungsdauer

Im Normalfall dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.

Bei einem Europäischen Führungszeugnis müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 20 Werktagen rechnen.

Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und Gebührenbefreiung

Sie benötigen ein Privatführungszeugnis, wenn Sie Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Führungszeugnis und zum Antrag im Inland sowie zur Gebührenbefreiung:

Häufige Fragen zum Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis

Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann ein*e Arbeitgeber*in seit 1. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.

Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.

Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrer*innen, Sporttrainer*innen oder Leiter*innen von Jugendgruppen. Der*die Arbeitgeber*in entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.

Weitere Informationen vom Bundesamt für Justiz

Das Europäische Führungszeugnis

Folgende Personen erhalten ein Europäisches Führungszeugnis:

  • in Deutschland lebende Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union
  • in Deutschland lebende Personen, die neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines andern Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen

Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt das Europäische Führungszeugnis Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der Angaben, die dem Bundesamt für Justiz vom EU-Mitgliedsstaat übermittelt werden, erfolgt nicht.

Weitere Informationen vom Bundesamt für Justiz

Vorsprache

Das Führungszeugnis können Sie ohne Antragsformular und nur persönlich beantragen. Für die Beantragung wenden Sie sich bitte ohne Termin zu den allgemeinen Öffnungszeiten an die Info-Theke des Kundenzentrums Ihrer Wahl.

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine*n Bevollmächtigte*n ist nicht möglich.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. In diesem Fall müssen der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich beglaubigt sein.

Die Beglaubigung kann durch einen*eine Notar*in oder eine dazu berechtigte Stelle der Gemeinde erfolgen.

Gebühren

13 Euro

Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro beifügen.

Führungszeugnisse für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind gebührenfrei. Dies gilt auch, wenn für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Welcher Personenkreis außerdem eine Gebührenbefreiung beantragen kann, entnehmen Sie bitte dem Hinweis "Privatführungszeugnis, Behördenführungszeugnis und Gebührenbefreiung".

Zahlungsmittel

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Rechtliche Voraussetzungen