Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben.


Wer muss Hundesteuer zahlen?

Nach den Bestimmungen unserer Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2025 muss Hundesteuer zahlen, wer zu Zwecken der privaten Lebensführung in Köln einen Hund hält.

Die Anmeldung zur Hundesteuer können Sie bequem im Online-Verfahren erledigen.

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Hundesteuersatzung (gültig bis zum 31. Dezember 2025 – die neue Satzung wird Ihnen hier in Kürze zur Verfügung gestellt)
PDF, 245 kb

Hiervon ausgenommen sind Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden (zum Beispiel zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel). 

 

Gibt es Ermäßigungen oder eine Befreiung von der Steuer?

Eine Ermäßigung kann beantragt werden durch Empfänger*innen von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), so

  • bei Hilfe zum Lebensunterhalt
  • bei Erwerbsminderung oder bei
  • Grundsicherung im Alter

Empfänger*innen von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld) steht eine Ermäßigung der Steuer nicht zu.

Eine Befreiung von der Hundesteuer können Sie beantragen für:

  • Assistenzhunde
  • Rettungshunde
  • Tierheimhunde

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 174 Euro.

Sie wird halbjährlich am 1. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am 1. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.

Rund um den Hund

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Weitere Informationen

Für Rückfragen zur Hundesteuer oder zur Haltung von Hunden stehen Ihnen das Steueramt sowie die Fachdienststelle Hunde beim Ordnungsamt gerne zur Verfügung.

 

Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Hundesteuer wenden:

E-MailHundesteuer@Stadt-Koeln.de
Telefon: 0221 / 221-21760

Bereich Hundesteuer
Ordnungsamt, Fachdienststelle Hundehaltung