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19 Mitglieder sitzen in der Bezirksvertretung Porz. Sie tagt in regelmäßigen Abständen von vier Wochen, ausgenommen sind die Ferienzeiten. Die Sitzungen haben einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil.

Die Sitzverteilung ist seit der Kommunalwahl 2020 wie folgt:

  • CDU: 6
  • SPD: 5
  • GRÜNE: 4
  • AfD: 1
  • DIE LINKE.: 1
  • FDP: 1
  • Die PARTEI: 1

Bezirksbürgermeisterin ist Sabine Stiller (CDU).

Die Bezirksvertretung entscheidet in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Sie wird zu allen Angelegenheiten gehört, die den Stadtbezirk berühren.

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Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

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Für Beschlussvorlagen der Bezirksvertretung Porz gelten die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Damit werden sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen sie das Entscheidungsrecht besitzt, von der Verwaltung um Empfehlungen zur Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt. Wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen, wird das begründet.

Alle weiteren Informationen können Sie nachfolgend aufrufen:

Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Weitere Informationen

Bürgersprechstunde der Bezirksbürgermeisterin

Regelmäßig finden Bürgersprechstunden der Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller statt.

Genau wie Erwachsene haben auch Kinder und Jugendliche nach Terminvereinbarung die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch über bezirkliche Themen wie Bauvorhaben, Verkehrsregelung, Sport, Vereine, Brauchtumspflege, Rheinufer, Grünflächen, Beschilderung, Kindergarten, Schule und anderes mehr.

Damit Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller sich Zeit für Ihre Anliegen nehmen kann, melden Sie sich bitte vorher unter der Telefonnummer 0221 / 221-97301 an. Die nächsten Termine werden hier zeitnah veröffentlicht.

Zuschüsse aus bezirksorientierten Mitteln

Die Bezirksvertretung Porz bezuschusst Aktivitäten in folgenden Bereichen:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Sport
  • Sozial- und Altenpolitik
  • Heimat- und Brauchtumspflege

Zudem werden Beschaffungen der

  • Fördervereine oder Elternpflegschaften an Schulen,
  • Fördervereine oder Elternräte von Kindertagesstätten
  • sowie gemeinnützige Initiativen

unterstützt.

Wie beantrage ich einen Zuschuss?

Jeder ist antragsberechtigt, auch juristische Personen wie Vereine und Initiativen.

Bitte füllen Sie den im Downloadservice bereit stehenden Antrag mit der Anlage aus, dies kann auch handschriftlich sein. Den Antragsvordruck erhalten Sie auch im Bürgeramt Porz. Senden Sie ihn bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Jahres unterschrieben an das

Büro des Bezirksbürgermeisters
Bürgeramt Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln

Beachten Sie bitte auch die Richtlinien zur Vergabe der Mittel, die ebenfalls in dem Antragsformular verlinkt sind. Die Bezirksvertretung Porz kann nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die beantragte Zuschussgewährung entscheiden.

Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht!

Download-Service

Antrag
Förderrichtlinie
PDF, 99 kb

Ihre Vertretung in Bund und Land

Auf den Internetseiten des Bundestages und Landtages können Sie sich unter anderem darüber informieren, welche Abgeordneten dort ein Mandat inne haben.

Abgeordnete des Deutschen Bundestages Landtag NRW: Abgeordnete