Dem Sportausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 20 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Oliver Seeck.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-31203
Telefax: 0221 / 221-31244

Entscheidungsbefugnisse

Der Sportausschuss entscheidet über:

  1. Planung von städtischen Sporthochbauten, ungedeckten Sportanlagen und Bädern;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Sporthochbauten, ungedeckten Sportanlagen und Bädern bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  3. Erstellung von Raumprogrammen für städtische Sporthochbauten, ungedeckte Sportanlagen und Bäder;
  4. Änderung des Ratsbeschlusses "Finanzielle Sportförderung der Stadt Köln-Richtlinien";
  5. Erstellung von gesamtstädtischen Prioritätenlisten für Maßnahmen an Sportanlagen;
  6. Verleihung von Sportehrenurkunden gemäß Richtlinien über die Auszeichnung der Stadt Köln für hervorragende sportliche Leistungen und Verdienste für den Kölner Sport;
  7. Erwerb von Fahrzeugen und Geräten zur Gestaltung, Unterhaltung oder Instandsetzung und Pflege von Sportanlagen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro pro Fahrzeug beziehungsweise Gerät.

Vorberatung

Der Sportausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit.Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
  2. Sportstättensatzung;
  3. allgemeine Regelungen des Entgelts für die Inanspruchnahme von Sportstätten;
  4. Vermietung und Verpachtung städtischer Sporteinrichtungen und Bäder;