Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 8 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Jörg Detjen.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-22928

Aufgaben und Verfahren des Rechnungsprüfungsausschusses

Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses sind in § 59 Absätze 3 und 4, § 92 Absätze 4 und 5, §§ 101 und 105 jeweils Absatz 5 und § 116 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Rechnungsprüfungsordnung geregelt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt dem Rat mit dem Ergebnis seiner Beratung folgendes vor:

  • den Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
  • die Berichte über die Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses
  • die Darstellung der wesentlichen Inhalte der Prüfungsberichte der Gemeindeprüfungsanstalt      
  • Berichte über Prüfungen, die das Rechnungsprüfungsamt in besonderem Auftrage des Rates vorgenommen hat
  • Prüfberichte und Prüfungsfeststellungen von besonderer Bedeutung  

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses sollen Prüfberichte und Prüfungsfeststellungen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten werden.