Dem Rechnungsprüfungsausschuss gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 8 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Jörg Detjen.
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-22928
Aufgaben und Verfahren des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses sind in § 59 Absätze 3 und 4, § 92 Absätze 4 und 5, §§ 101 und 105 jeweils Absatz 5 und § 116 Absatz 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie der Rechnungsprüfungsordnung geregelt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt dem Rat mit dem Ergebnis seiner Beratung folgendes vor:
- den Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
- die Berichte über die Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses
- die Darstellung der wesentlichen Inhalte der Prüfungsberichte der Gemeindeprüfungsanstalt
- Berichte über Prüfungen, die das Rechnungsprüfungsamt in besonderem Auftrage des Rates vorgenommen hat
- Prüfberichte und Prüfungsfeststellungen von besonderer Bedeutung
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses sollen Prüfberichte und Prüfungsfeststellungen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten werden.