Dem Hauptausschuss gehören 15 stimmberechtigte und mindestens drei beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Oberbürgermeisterin Henriette Reker.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-27549

Entscheidungsbefugnisse

Der Hauptausschuss entscheidet über:

  1. Entscheidungen nach § 28 Hauptsatzung
  2. Genehmigung von Dienstreisen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Ratsausschüsse sowie einzelner Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach Maßgabe der hierzu vom Rat verabschiedeten Richtlinie;
  3. Erteilung von Aussagegenehmigungen für vom Rat zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene gemäß § 30 Absatz 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie für Ratsmitglieder gemäß § 43 Absatz 2 Nr. 2 GO NRW;
  4. Benennung von öffentlichen Einrichtungen mit überbezirklicher Bedeutung, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungszuständigkeit vorsieht;
  5. Kompetenzstreitigkeiten zwischen anderen Ratsausschüssen;
  6. Grundsatzfragen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements.

Vorberatung

Der Hauptausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Entscheidungen gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. a, e und t Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen;
  2. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 111 GO NRW.