Dem Ausschuss Kunst und Kultur gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 20 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Elfi Scho-Antwerpes.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-23657

Livestream zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss Kunst und Kultur entscheidet über: 

  1. Planung von städtischen Kultureinrichtungen;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Kultureinrichtungen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  3. Erwerb von Sammlungsgegenständen für die Museen und Archive bei Kaufpreisen von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro, Festlegung eines Limits bei der Ansteigung von Sammlungsgegenständen für die Museen und Archive von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  4. Förderkonzepte für die Kulturbereiche;
  5. Abbruch und Aufstellung von Denkmälern wie beispielsweise Baudenkmälern und Standbildern, Kunstwerken, Brunnen und ähnliches sowie deren Standortbestimmung und -gestaltung bei Kosten bis einschließlich 1,5 Millionen Euro, dabei sind die Empfehlungen des Kunstbeirates zu berücksichtigen;
  6. Baumaßnahmen zur Restaurierung von Denkmälern wie beispielsweise Baudenkmälern, Standbildern und Brunnen, bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  7. Restaurierung von Kunstwerken und Sammlungsgegenständen für die Museen und die Archive bei Kosten von mehr als 100.000 bis einschl. eine Millionen Euro;
  8. Angelegenheiten nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, soweit nicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung vorliegt;
  9. Verwendung der Mittel für Sonderausstellungen;
  10. Erstellung von Richtlinien einschließlich Bewilligungsbedingungen zur Förderung der Erhaltung von kirchlichen und profanen Bauten;
  11. Verteilung der Mittel zur Förderung der Erhaltung von kirchlichen und profanen Bauten;
  12. institutionelle Förderung nicht-städtischer Einrichtungen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur, Film, bildende Kunst, Wissenschaft und Forschung.

Vorberatung

Der Ausschuss Kunst und Kultur ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung städtischer Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW);
  2. Entgeltordnungen für die Inanspruchnahme städtischer Kultureinrichtungen;
  3. Satzungen und Benutzungsordnungen für städtische Kultureinrichtungen;
  4. künstlerische Gestaltung in Verbindung mit städtischen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum und bei stadtplanerischen Überlegungen;
  5. Angelegenheiten der Film- und Medienkunst sowie kulturwirtschaftliche Projekte.