Dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 19 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Bernd Petelkau.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-25001

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales entscheidet über:

  1. Wesentliche Prozesshandlungen (mit Ausnahme der Klageerwiderung und der Klageänderung) sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragungen bei einem Streitwert von mehr als 500.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro;
  2. Klageänderung sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragungen bei Klagen mit einem Ausgangsstreitwert von mehr als 500.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro, soweit sich durch die Klageänderung der Streitwert um mehr als 50.000 Euro ändert und der neue Streitwert 1,5 Millionen nicht übersteigt;
  3. Abschluss von Vergleichen und Abgabe von Anerkenntniserklärungen, wenn dadurch eine Belastung oder ein Rechtsverzicht der Stadt im Gegenwert von mehr als 100.000 bis einschließlich 500.000 Euro bewirkt wird; 
  4. Erwerb von Fahrzeugen bei Kosten von mehr als 50.000 Euro pro Fahrzeug, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
  5. Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 300.000 bis zu 1,5 Millionen Euro 
    a) soweit die Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht,
    b) bei denen mehrere Ausschüsse entscheidungsbefugt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen diesen Ausschüssen nicht hergestellt werden kann,
    c) in Zweifelsfällen, welcher Ausschuss entscheidungsbefugt ist;
  6. Grundsatzfragen, bei denen die zuständigen Bezirksvertretungen zuvor anzuhören sind
    a) zur Nutzung zentraler Kölner Plätze,
    b) zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nach dem Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt sowie am Fühlinger See; 
  7. Bestimmung der Wertgrenzen für Vergaben im Rahmen des Erlasses des Landes nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO);
  8. Förderrichtlinie Städtepartnerschaften;
  9. Förderrichtlinie Projekte zur kommunalpolitischen Entwicklungszusammenarbeit.

Vorberatung

Der Ausschuss AVR ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Gründung neuer Städtepartnerschaften;
  2. Erlass des Stellenplanes;
  3. Satzungen, die die Erhebung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen regeln mit Ausnahme der Einheitssätze der Erschließungsbeitragssatzung sowie die Festlegung von Entgelten für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen;
  4. Kölner Marktsatzung, Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten, Kölner Marktverordnung, Kölner Stadtordnung;
  5. Feuerwehrsatzung, Rettungsdienstsatzung;
  6. Entscheidungen gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. l bis n Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), außer wenn es sich um Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften handelt;
  7. Beteiligung an EU-Projekten;
  8. Grundsatzfragen der Digitalisierung; Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Bereich von Hard- und Software sowie von Support- und Beratungsdienstleistungen zur Digitalisierung beziehungsweise zur digitalen Transformation von mehr als 300.000 € bis zu 1,5 Millionen Euro, soweit diese Hard- und Software von Beschäftigten der Stadt Köln verwendet werden soll,  insbesondere gilt dies für solche Hard- und Software, deren Einführung, Anwendung und Erweiterung der Mitbestimmungspflicht des Personalrats unterliegt.