Stadtentwicklungsausschuss
Der mit 13 Mitgliedern besetzte Stadtentwicklungsausschuss arbeitet unter Vorsitz von Karl-Jürgen Klipper.
Entscheidungsbefugnisse
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Auslobung und Auswertung der Ergebnisse von städtebaulichen Wettbewerben
- Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren und sonstige Satzungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und des Maßnahmengesetzes (MaßnahmenG) zum BauGB, soweit die Entscheidung nicht gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat obliegt
- städtebauliche Einzelbeschlüsse und Blockkonzepte in den vom Rat förmlich festgelegten Sanierungs-, Ersatz- und Ergänzungsgebieten
- Stellungnahmen der Stadt Köln zu Planungsvorhaben Dritter innerhalb und außerhalb Kölns sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren außer in Fällen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln
- Stadtgestaltungsprogramme und Stadtgestaltungskonzepte
- Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Tagesordnungen des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Gestaltungsbeirates
Vorberatung
Der Stadtentwicklungsausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- städtebauliche Großprojekte
- Entscheidungen des Rates gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g GO NRW
- Gestaltungssatzungen, Baugestaltungssatzungen
- Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung
- Gewerbeflächengesamtplan einschließlich Büroflächen
- Zentren- und Einzelhandelskonzepte
- Städtebauförderungsprogramme
- Jahresprogramme für Gebiete mit besonderem Erneuerungsbedarf
- Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Stadtentwicklungsplanung und seiner fachlichen und räumlichen Konkretisierungen
- räumliche Entwicklungsplanungen und Rahmenplanungen
- Regionalplanung einschließlich Gebietsentwicklungsplanung
- Wohnungsgesamtplan
- Programm Wohnungsbau 2000
- städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB
- Gestaltung des Öffentlichen Raumes