Sportausschuss
Im Sportausschuss sind 13 stimmberechtigte Mitglieder tätig. Vorsitzender ist Peter Kron.
Entscheidungsbefugnisse
Dem Sportausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Planung von städtischen Sporthochbauten, ungedeckten Sportanlagen und Bädern
- investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von städtischen Sporthochbauten, ungedeckten Sportanlagen und Bädern bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an städtischen Sporthochbauten, ungedeckten Sportanlagen und Bädern bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
- Erstellung von Raumprogrammen für städtische Sporthochbauten, ungedeckte Sportanlagen und Bäder
- Änderung des Ratsbeschlusses "Finanzielle Sportförderung der Stadt Köln - Richtlinien"
- Erstellung von gesamtstädtischen Prioritätenlisten für Maßnahmen an Sportanlagen
- Verleihung von Sportehrenurkunden gemäß Richtlinien über die Auszeichnung der Stadt Köln für hervorragende sportliche Leistungen und Verdienste für den Kölner Sport
- Erwerb von Fahrzeugen und Geräten zur Gestaltung, Unterhaltung/Instandsetzung und Pflege von Sportanlagen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro pro Fahrzeug beziehungsweise Gerät
Vorberatung
Der Sportausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe l Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Sportstättensatzung
- Sportstättengebührensatzung
- Vermietung und Verpachtung städtischer Sporteinrichtungen und Bäder