Ausschuss für Soziales und Senioren
Im Ausschuss für Soziales und Senioren sind auch zahlreiche sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner vertreten. Vorsitzender ist Michael Paetzold.
Entscheidungsbefugnisse
Dem Ausschuss für Soziales und Senioren wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Planung städtischer Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und Bürgerhäuser
- investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und Bürgerhäuser bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und Bürgerhäuser bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
- Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) und Verteilung der Mittel zur Förderung von Frauenprojekten, von Arbeitslosenzentren und von Maßnahmen der Altenhilfe
- Anerkennung von Interkulturellen Zentren
- Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) und Verteilung der Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich
- Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln
- Geschäftsordnung für die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik der Stadt Köln; die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender;
- Hingabe von Darlehen zur Wohnungsbauförderung bei Darlehensbeträgen bis einschließlich 10.000 Euro je Wohneinheit (für Arbeitgeberdarlehen nach Maßgabe der "Richtlinien für die Vergabe von städtischen Mitteln im Wohnungsbau, Teil H - Städtische Bedienstete" gilt § 25 Nummer 1 Buchstabe b dieser Zuständigkeitsordnung)
- Festsetzung des Höchstbetrages für städtische Aufwendungshilfen pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich
Vorberatung
Der Ausschuss für Soziales und Senioren ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Grundsatzfragen in allen Angelegenheiten der Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII und II
- Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten und Interkulturelles Maßnahmenprogramm einschließlich Flüchtlingspolitik
- Plan für ein seniorenfreundliches Köln/Hilfen für ältere Menschen
- Hilfen für Menschen mit Behinderungen
- Grundsatzfragen zur Unterbringung von Wohnungslosen
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren und Bürgerhäuser im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe l Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Angelegenheiten der Bürgerzentren und Bürgerhäuser (soweit der Ausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist), der sozialkulturellen Zentren, der Sozialraumkonzepte, der Gemeinwesenarbeit und des Programms "Pro Veedel" sowie sonstiger Beschäftigungsmaßnahmen
- Einzelmaßnahmen zur Hilfe für Drogenabhängige
- Hingabe von Darlehen zur Wohnungsbauförderung bei Darlehensbeträgen bis einschließlich 10.000 Euro je Wohneinheit (für Arbeitgeberdarlehen nach Maßgabe der "Richtlinien für die Vergabe von städtischen Mitteln im Wohnungsbau, Teil H - Städtische Bedienstete" gilt § 25 Nummer 1 Buchstabe b dieser Zuständigkeitsordnung)
- Festsetzung des Höchstbetrages für städtische Aufwendungshilfen pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich
- (weggefallen)
- Förderung des sozialen Wohnungsbaus
- Wohnungsgesamtplan
- Programm Wohnungsbau 2000