Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung gehören 13 Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Gisela Manderla.
Entscheidungsbefugnisse
Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Vorschlagsrecht gemäß § 61 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen; der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist in Form einer Mitteilung rechtzeitig und umfassend zu informieren
- Planung städtischer Schul- und Weiterbildungseinrichtungen
- investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
- Namensgebung von Sonderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
Vorberatung
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Grundsatzfragen in Schul- und Weiterbildungsangelegenheiten
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe l Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Einrichtung, Änderung und Auflösung zusätzlicher Hilfsangebote im schulergänzenden Bereich
- Satzungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen, Gebührensatzungen und Honorarordnungen für städtische Schul- und Weiterbildungseinrichtungen (auch für einrichtungsfremde Zwecke)
- Rechtsverordnungen über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche