Liegenschaftsausschuss

Der Liegenschaftsausschuss hat sieben Mitglieder. Ausschussvorsitzender ist Jörg Frank.



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Telefon: 0221 / 221-23966


Entscheidungsbefugnisse

Dem Liegenschaftsausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen: 

  1. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro bis einschließlich 500.000 Euro
  2. Vermietung und Verpachtung städtischer Liegenschaften bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf bis einschließlich zehn Jahren oder einer Miet- oder Pachtsumme von mehr als 50.000 Euro bis einschließlich 500.000 Euro innerhalb der Laufzeit
  3. Zuerkennung von Räumungsentschädigungen bei Freistellungen im öffentlichen Interesse bei Beiträgen von mehr als 25.000 Euro
  4. investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von fiskalisch genutzten städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
  5. Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an fiskalisch genutzten städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
  6. Bedarfsfeststellungen von Lieferungen und Leistungen für fachliche und datenverarbeittungstechnische Aufgaben der Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterverwaltung einschließlich des Geodatenmanagements bei Auftragswerten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro



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