Liegenschaftsausschuss
Der Liegenschaftsausschuss hat sieben Mitglieder. Ausschussvorsitzender ist Jörg Frank.
Entscheidungsbefugnisse
Dem Liegenschaftsausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro bis einschließlich 500.000 Euro
- Vermietung und Verpachtung städtischer Liegenschaften bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als fünf bis einschließlich zehn Jahren oder einer Miet- oder Pachtsumme von mehr als 50.000 Euro bis einschließlich 500.000 Euro innerhalb der Laufzeit
- Zuerkennung von Räumungsentschädigungen bei Freistellungen im öffentlichen Interesse bei Beiträgen von mehr als 25.000 Euro
- investive Maßnahmen (beispielsweise Neubau, Ausbau, Umbau und Generalsanierung) und Gestaltung von fiskalisch genutzten städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 150.000 Euro bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Maßnahmen der Bauunterhaltung (beispielsweise Ausstattung, Instandsetzung und Teilsanierung) an fiskalisch genutzten städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro
- Bedarfsfeststellungen von Lieferungen und Leistungen für fachliche und datenverarbeittungstechnische Aufgaben der Liegenschafts-, Vermessungs- und Katasterverwaltung einschließlich des Geodatenmanagements bei Auftragswerten von mehr als 100.000 Euro bis einschließlich 1 Million Euro