Hauptausschuss
Der Hauptausschuss hat als einziger Ausschuss 14 Mitglieder. Ausschussvorsitzender ist Oberbürgermeister Jürgen Roters.
Entscheidungsbefugnisse
Dem Hauptausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- (weggefallen)
- Genehmigung von Dienstreisen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, der Ratsausschüsse und einzelner Ratsmitglieder nach Maßgabe der hierzu vom Rat verabschiedeten Richtlinie
- Erteilung von Aussagegenehmigungen für vom Rat zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene gemäß § 30 Absatz 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie für Ratsmitglieder gemäß § 43 Absatz 2 Nummer 2 GO NRW
- Benennung von öffentlichen Einrichtungen mit überbezirklicher Bedeutung, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungszuständigkeit vorsieht
- Kompetenzstreitigkeiten zwischen anderen Ratsausschüssen
- Vergabe der Landesmittel für kommunale Entwicklungszusammenarbeit nach Maßgabe der hierzu ergangenen Ratsbeschlüsse
- Grundsatzfragen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
Vorberatung
Der Hauptausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Entscheidungen gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstaben a, e, h, j, r und s GO NRW
- Rechtsgeschäfte im Sinne des § 111 GO NRW