Beirat der Unteren Landschaftsbehörde

Der Beirat ist die nach dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt.



Mitglieder

Alle Mitglieder des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde

Sitzungen

Termine, Tagesordnungen und Niederschriften

Sitzungsdienst

Telefon: 0221 / 221-36542

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung vom 15. Juli 2002 [PDF, 33 KB]

Aufgaben

Die Aufgaben des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde ergeben sich aus § 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft NRW (Landschaftsgesetz). Danach soll der Beirat bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Hierzu unterbreitet er den Behörden und zuständigen Stellen Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz und wirkt Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegen.

Darüber hinaus stehen dem Beirat Anhörungs- und Beteiligungsrechte zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen, wenn es sich dabei um Eingriffe in Natur und Landschaft handelt wie beispielsweise

  • Neuaufstellung und Änderung des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes
  • Planungen, die sich mit Natur und Landschaft befassen
  • Fachplanungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich ziehen

Er schlägt die Mitglieder der Landschaftswacht vor und kann geplanten Befreiungen von natur- und landschaftsrechtlichen Geboten oder Verboten gemäß § 69 des Landschaftsgesetzes in Verbindung mit § 67 Bundesnaturschutzgesetz widersprechen.

Der Beirat tagt in öffentlicher Sitzung, interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

Zusammensetzung

Der Beirat besteht aus sechzehn ehrenamtlichen Mitgliedern, die in Köln wohnen müssen. Sie werden auf Vorschlag der im Landschaftsgesetz NRW genannten Verbände durch den Rat gewählt. Die Wahl des derzeit amtierenden Beirates ist am 17. Dezember 2009 erfolgt. Die Mitglieder des Beirates gehören folgenden Verbänden an:

  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
  • Naturschutzbund NRW (NABU)
  • Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
  • Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
  • Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V.
  • Landesverband Gartenbau Rheinland e. V.
  • Landesjagdverband NRW e. V.
  • Fischereiverband NRW e. V.
  • Landessportbund e. V.
  • Imkerverband Rheinland e. V.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) 
Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes 
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft zu Beiräten bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht 

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an den

Sitzungsdienst des Beirates der Unteren Landschaftsbehörde
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Untere Landschaftsbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221 / 221-36542
Telefax: 0221 / 221-24686

E-Mail an den Beirat der Unteren Landschaftsbehörde



Funktionen